Bautechnische,-r Konstrukteur,-in (m/w/d)
GESTALTE DIE STADT BORKEN MIT DEINER AUSBILDUNG ALS
Bautechnische,-r Konstrukteur,-in (m/w/d)
Kennziffer: 2026/A009
Die Stadtverwaltung Borken gehört mit bis zu 50 Auszubildenden zu den größten Ausbildungsbetrieben in der Region. Wir bilden in neun Ausbildungsberufen und drei dualen Studiengängen aus. Und eins ist uns dabei besonders wichtig: Dass du Dich bei uns wohl fühlst!
Die Ausbildung als Bauzeichner/in dauert drei Jahre, welche sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil gliedert. Dadurch sind Theorie und Praxis während der Ausbildung sehr eng miteinander verknüpft.
Die praktische Ausbildung findet im Fachbereich 66 - Tiefbau und Abwasserbeseitigung der Stadtverwaltung Borken sowie eines Baustellenpraktikums statt. Die theoretischen Grundlagen werden Dir einmal wöchentlich von der Berufsschule vermittelt. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, wie z.B. verschiedene CAD- Lehrgängen geplant.
Dein Ausbildungsverlauf
- 3-jährige duale Ausbildung
- theoretische Ausbildung in der Berufsschule
- berufspraktische Ausbildung im Fachbereich Hochbau der Stadtverwaltung Borken
- Ergänzung der Ausbildungsinhalte durch außer- und überbetriebliche Angebote
- Übernahme von herausfordernden und vielseitigen Aufgaben
Hiermit machst Du Eindruck
- mindestens Fachoberschulreife
- Interesse am Planen, Zeichnen sowie am Umgang mit modener IT- Technik
- Kreativität und technisches Verständnis
- besonderen Einsatz, hohe Lernbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe
- Kontakt- und Teamfähigkeit
JETZT BEWERBEN
Interesse geweckt?
Arbeiten bei der Stadtverwaltung Borken hat viel mit Aufgabenvielfalt, Chancen und Gestaltung zu tun. Mach gemeinsam mit uns die Stadt Borken l(i)ebenswert. Vor Ort ist die Stadtverwaltung Borken als moderne Dienstleistungsverwaltung eine der größten Arbeitgeberinnen.
Weitere Informationen unter www.borken.de/karriere.
Bitte beachte:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern dienstliche Gründe (u.a. flexible Arbeitsausübung und erforderlicher Abstimmungsbedarf) gewahrt bleiben.
Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Online-Bewerbung bis zum 05.09.2026 über unser Bewerbungsformular.
