Fachinformatiker,-in (m/w/d)
GESTALTE DIE STADT BORKEN MIT DEINER AUSBILDUNG ALS
Fachinformatiker,-in (m/w/d)
Kennziffer: 2026/A010
Die Stadtverwaltung Borken gehört mit bis zu 50 Auszubildenden zu den größten Ausbildungsbetrieben in der Region. Wir bilden in neun Ausbildungsberufen und drei dualen Studiengängen aus. Und eins ist uns dabei besonders wichtig: Dass Du Dich bei uns wohl fühlst!
Die Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker ist eine dreijährige Ausbildung, bei der Du zur Spezialistin/zum Spezialisten für Hard- und Software ausgebildet wirst. Der theoretische Teil der Ausbildung findet ein- bis zweimal pro Woche am Berufskolleg Bocholt-West statt. Hier werden Fächer wie Hardware, Wirtschafts- und Geschäftsprozesse, Programmierung, Digital- und Elektrotechnik sowie Betriebssysteme unterrichtet. Diese Fächer vermitteln dir die notwendigen Kenntnisse, um zu programmieren, Datenbanken einzurichten, Systeme zu entwickeln und vieles mehr.
Praktisch wirst Du während der drei Jahre im Fachbereich Informationstechnik und IT-Service der Stadtverwaltung Borken ausgebildet. Hier wirst Du von geschulten Spezialisten in die Geheimnisse der Informatik eingeweiht.
Dein Ausbildungsverlauf
- 3-jährige duale Ausbildung
- theoretische Ausbildung beim Berufskolleg Bocholt-West ein- bis zweimal wöchentlich
- berufspraktische Ausbildung in unserer IT-Abteilung
- Übernahme von herausfordernden und vielseitigen Aufgaben
Hiermit machst Du Eindruck
- mindestens Fachoberschulreife
- gute mathematische Kenntnisse
- Interesse am Umgang mit moderner IT-Technik und technischen Abläufen
- besonderen Einsatz, hohe Lernbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe
- Kontakt- und Teamfähigkeit
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Interesse geweckt?
Arbeiten bei der Stadtverwaltung Borken hat viel mit Aufgabenvielfalt, Chancen und Gestaltung zu tun. Mach gemeinsam mit uns die Stadt Borken l(i)ebenswert. Vor Ort ist die Stadtverwaltung Borken als moderne Dienstleistungsverwaltung eine der größten Arbeitgeberinnen.
Weitere Informationen unter www.borken.de/karriere.
Bitte beachte:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern dienstliche Gründe (u.a. flexible Arbeitsausübung und erforderlicher Abstimmungsbedarf) gewahrt bleiben.
Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Online-Bewerbung bis zum 05.09.2026 über unser Bewerbungsformular.
