Professur (w/m/d) Software Engineering
Modern // regional // wirtschaftsnah: Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) ist eine junge und
dynamische Hochschule mit ca. 3.200 Studierenden in 26 Studiengängen in den Fachbereichen Informatik
und Medien, Technik sowie Wirtschaft in der Stadt Brandenburg an der Havel. Als familienfreundliche
Hochschule auf einem grünen Campus bieten wir attraktive Arbeitsbedingungen.
Im Fachbereich Informatik und Medien ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Professur (w/m/d)
„Software Engineering“
Bes. Gr. W3 BbgBesO
Kennziffer: IP 3
Wir suchen eine Persönlichkeit, die das Gebiet des Software Engineerings selbständig und praxisorientiert
in der Lehre und in der Forschung vertreten kann. Durch Ihre wissenschaftliche Arbeit und berufliche
Tätigkeit haben Sie umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des
Software Engineerings sowie mindestens einem der folgenden Schwerpunkte oder Anwendungsgebiete
erworben:
• Anwendung von Künstlicher Intelligenz in allen Phasen des Softwarelebenszyklus
• modellbasierte und generative Softwareentwicklung
• Qualitätssicherung
• Softwarearchitektur
Es wird erwartet, dass Sie die Forschung im Fachbereich durch den Aufbau und die Leitung einer
fachbereichsinternen und ggf. fachbereichsübergreifenden Fachgruppe signifikant bereichern. Daher sind
Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Forschungs- und Drittmittelprojekten ausdrücklich
erwünscht.
Darüber hinaus erwarten wir, dass Sie
• Lehre in deutscher und englischer Sprache, auch in den Grundlagenfächern der Informatik in
den Präsenz- und Onlinestudiengängen des Fachbereichs übernehmen,
• fachspezifische Labore ebenso betreuen wie Projekt- und Abschlussarbeiten der Studierenden,
• aktiv in der akademischen Selbstverwaltung mitwirken,
• über sehr gute didaktische Kompetenzen verfügen.
Bitte reichen Sie mit den Bewerbungsunterlagen eine Darstellung Ihrer geplanten Lehr- und
Forschungstätigkeiten im Umfang von insgesamt maximal 5 Seiten ein.
Als Ansprechpartner für weiterführende Informationen steht Ihnen der Dekan, Prof. Dr.-Ing. Martin
Schafföner (dekan-i@th-brandenburg.de), gern zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und
Professoren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 – 3 sowie Nr. 4 Buchst. b des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
(BbgHG) erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach § 45 BbgHG
wird hingewiesen. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und erbittet
qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher
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Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe
auch http://www.th-brandenburg.de/.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1
des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen
der persönlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf
Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine
Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen
Verfassungsschutzgesetzes vor. Vor einer endgültigen Einstellung ist eine solche Regelanfrage rechtlich
vorgeschrieben und wird durchgeführt (§ 3a Landesbeamtengesetz).
Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal unter Angabe der oben genannten
Kennziffer bis zum 16.10.2026.
Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns!

