Geringfügig und vorübergehend beschäftigte Person (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Garzau-Garzin sucht für den Zeitraum 01.11.2026-31.03.2027 eine engagierte
„Geringfügig und vorübergehend beschäftigte Person (m/w/d)“
für den Winterdienst.
Ihre Aufgaben:
- Durchführung des Winterdienstes im Gebiet Garzau-Garzin:
- Räumen von Schnee auf Gehwegen, Zufahrten und sonstigen festgelegten Flächen
- Streuen bei Schnee- und Eisglätte
Ihr Profil:
- Zuverlässigkeit und selbstständige Arbeitsweise
- Bereitschaft zu flexiblen Einsatzzeiten, insbesondere in den frühen Morgenstunden, an Wochenenden und Feiertagen
- körperliche Belastbarkeit
- Wohnortnähe zu Garzau-Garzin oder schnelle Erreichbarkeit von Vorteil
- Führerschein Klasse B und CE
Wir bieten Ihnen:
- Eine befristete geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Umfang von ca. 10 Stunden pro Woche
- Eine Vergütung nach dem jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit
Rahmenbedingungen:
Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet. Der Arbeitseinsatz erfolgt im Außenbereich.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für Menschen mit Behinderungen bzw. ihnen gleichgestellte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) richten Sie bitte bis zum 31.05.2026 an das
Amt Märkische Schweiz
Fachbereich I - Personal
Hauptstraße 1
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
Bewerbungen (PDF-Format) sind auch per E-Mail möglich unter personal@amtms.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Märkische Schweiz nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Marcel Kerlikofsky
Amtsdirektor
Amt Märkische Schweiz
