Person zur Unterstützung bei der Pflege der Rosenanlagen (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Stadt Buckow (Märkische Schweiz), staatlich anerkannter Kneipp-Kurort inmitten der reizvollen Landschaft der Märkischen Schweiz, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige und engagierte
„Person zur Unterstützung bei der Pflege der Rosenanlagen (m/w/d)“
im öffentlichen Stadtgarten.
Der Stadtgarten ist ein zentraler Bestandteil des Ortsbildes und dient sowohl Einwohnerinnen und Einwohnern als auch Gästen als Erholungsraum. Die fachgerechte Pflege der Rosenflächen trägt wesentlich zur Attraktivität und Aufenthaltsqualität bei.
Ihre Aufgaben:
- Regelmäßige Pflege der Rosenbeete, einschließlich fachgerechtem Rückschnitt entsprechend der Vegetationsphase
- Bewässerung der Pflanzen unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen
- Düngung und Bodenpflege zur Förderung eines gesunden Pflanzenwachstums
- Entfernung von Unkraut sowie allgemeine Pflege angrenzender Grünflächen
- Kontrolle des Gesundheitszustandes der Rosen (z. B. Schädlings- und Krankheitsbefall) und Weitergabe von Auffälligkeiten
- Unterstützung bei saisonalen Arbeiten (z. B. Frühjahrsvorbereitung, Herbstschnitt, Winterschutzmaßnahmen)
- Pflege und sachgemäßer Umgang mit Arbeitsgeräten
Ihr Profil:
- Idealerweise erste praktische Erfahrungen im Garten- und Landschaftsbereich oder in der Pflanzenpflege
- Grundkenntnisse im Umgang mit Rosen oder die Bereitschaft, sich in die Thematik einzuarbeiten
- Selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Körperliche Belastbarkeit sowie Freude an der Arbeit im Freien bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit öffentlichen Grünanlagen
- Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
Wir bieten Ihnen:
- Eine befristete geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Umfang von ca. 10 Stunden pro Woche
- Eine Vergütung nach dem jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte
- Flexible Arbeitszeiten nach Absprache innerhalb der üblichen Pflegezeiten
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem gepflegten, öffentlichen Gartenbereich
- Ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem anerkannten Kur- und Erholungsort
- Möglichkeit, aktiv zur Verschönerung des Stadtbildes beizutragen
Rahmenbedingungen:
Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet und orientiert sich insbesondere an den Anforderungen der Vegetationsperiode. Der Arbeitseinsatz erfolgt überwiegend im Außenbereich.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für Menschen mit Behinderungen bzw. ihnen gleichgestellte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) richten Sie bitte bis zum 31.05.2026 an das
Amt Märkische Schweiz
Fachbereich I - Personal
Hauptstraße 1
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
Bewerbungen (PDF-Format) sind auch per E-Mail möglich unter personal@amtms.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Märkische Schweiz nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Marcel Kerlikofsky
Amtsdirektor
Amt Märkische Schweiz
