Sachbearbeitung Bildung und Soziales (m/w/d)
Stellenausschreibung
Im Amt Märkische Schweiz
sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt 2 Stellen der
Sachbearbeitung Bildung und Soziales (m/w/d)
in Vollzeit (39 h/Woche) unbefristet neu zu besetzen.
Die Arbeit in der Amtsverwaltung ist vielseitig und nah. Wir sind ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Ihnen Perspektive und Sicherheit bietet. Gemeinsam setzen wir uns täglich für unsere über 10.900 Bürgerinnen und Bürger ein.
Werden Sie Teil eines zuverlässigen und motivierten Teams, um unser Amt zukunftssicher und lebenswert zu gestalten.
Gründe für das Amt Märkische Schweiz als Arbeitgeber:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine flexible Arbeitszeitengestaltung
- Aus- und Weiterbildungsangebote sowie individuelle Personalentwicklung
- familiäre Atmosphäre, flache Hierarchie und wertschätzende Arbeitskultur
- aktive Förderung der Gleichstellung aller Mitarbeitenden
- 30 Tage Urlaub, sowie den 24.12. und 31.12. als zusätzlich freie Tage
- Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersversorge gemäß Tarifvertrag
- Unterstützung bei Fragen in der Wohnungssuche, Kinderbetreuung und weiteren persönlichen Belangen
Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:
Angelegenheiten der Kindertagesstättenverwaltung
- Bedarfserfassung, An-, Ab- und Ummeldungen
- Bearbeitung der Zuschussangelegenheiten: Personalkostenzuschüsse; Prüfung der Personalschlüssel in den Einrichtungen; Bearbeitung/Zahlung/Prüfung von Zuschüssen an Freie Kitaträger
- Kitaumlagen (Kostenausgleich)
- Festsetzung und Erhebung sowie Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung von Kita-Beiträgen
- Kalkulation von Elternbeiträgen
- Mitwirkung beim Satzungserlass
Angelegenheiten der Schulverwaltung
- Haushaltsangelegenheiten (Planung, Überwachung, Rechnungsbearbeitung) einschließlich Beschaffung von Ausstattungen und Lehr- und Lernmittel
- Beantragung und Abrechnung Schulsozialfonds
- Schulumlagen: Kalkulation und Erhebung (an Fremdgemeinden)
Welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellte/r oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs I oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Versicherungsfachangestellte/r oder Sozialversicherungsfachangestellte/r
Weiterhin wünschenswerte Anforderungen sind:
- wünschenswert sind gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg sowie Kita – Verordnungen (z.B. Mehrbelastungsausgleichverordnung, Kita – Leistungsausgleichsverordnung, Kita – Beitragsbefreiungsverordnung) sowie im Schulgesetz
- Wünschenswert eine mehrjährige praktische Berufserfahrung mit der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften in den genannten Aufgabenbereichen
- Sicherer Umgang mit MS Office
- gutes Ausdrucksvermögen und ein hohes Maß an Arbeitssorgfalt und Genauigkeit
- die Fähigkeit zu wirtschaftlichem, strukturiertem und strategischem Denken und Handeln
- Führerschein der Klasse B
Die Stelle wird, vorbehaltlich des Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen, in der Entgeltgruppe 8 bis maximal Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA bewertet. Das Gehalt bemisst sich nach dem geltenden Tarifvertrag unter anderem anhand der beruflichen Vorerfahrung.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für Menschen mit Behinderungen bzw. ihnen gleichgestellte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen richten Sie bitte bis zum 31.05.2026 an das
Amt Märkische Schweiz
Fachbereich II - Personal
Hauptstraße 1
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
Bewerbungen (PDF-Format) sind auch per E-Mail möglich unter personal@amtms.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Märkische Schweiz nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Marcel Kerlikofsky
Amtsdirektor
Amt Märkische Schweiz
