Sachbearbeitung im Ordnungs- und Gewerbeamt (m/w/d)
Stellenausschreibung
Im Amt Märkische Schweiz
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Sachbearbeitung im Ordnungs- und Gewerbeamt (m/w/d)
in Vollzeit (39 h/Woche) unbefristet neu zu besetzen.
Die Arbeit in der Amtsverwaltung ist vielseitig und nah. Wir sind ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Ihnen Perspektive und Sicherheit bietet. Gemeinsam setzen wir uns täglich für unsere über 10.900 Bürgerinnen und Bürger ein.
Werden Sie Teil eines zuverlässigen und motivierten Teams, um unser Amt zukunftssicher und lebenswert zu gestalten.
Gründe für das Amt Märkische Schweiz als Arbeitgeber:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine flexible Arbeitszeitengestaltung
- Aus- und Weiterbildungsangebote sowie individuelle Personalentwicklung
- familiäre Atmosphäre, flache Hierarchie und wertschätzende Arbeitskultur
- aktive Förderung der Gleichstellung aller Mitarbeitenden
- 30 Tage Urlaub, sowie den 24.12. und 31.12. als zusätzlich freie Tage
- Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersversorge gemäß Tarifvertrag
- Unterstützung bei Fragen in der Wohnungssuche, Kinderbetreuung und weiteren persönlichen Belangen
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA bewertet. Das Gehalt bemisst sich nach dem geltenden Tarifvertrag unter anderem anhand der beruflichen Vorerfahrung.
Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:
1. Allgemein
- Schriftliche und elektronische Aktenführung, Fristenkontrolle und Datenpflege
- Teilnahme an Arbeitsgruppen und internen Abstimmungen
- Mitwirkungen an der Weiterentwicklung interner Prozesse
- Stellvertretung innerhalb des Teams im Rahmen der Aufgabenzuordnung
2. Ordnungsangelegenheiten
- Überwachung und Durchsetzung von öffentlichen Ordnungsvorschriften
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
- Beratung und Information von Bürger:innen und Bürgern zu ordnungsrechtlichen Fragen
- Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Verwaltung und externen Institutionen
3. Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen
- Beratung von Bürger:innen und Bürgern zu gewerberechtlichen Fragen
- Prüfung und Überwachung der Einhaltung von gewerberechtlichen Vorschriften
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Antragsbearbeitung von Veranstaltungsanzeigen
Welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs I oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossen Ausbildung im kaufmännischen Bereich
(alternativ: Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst)
Weiterhin wünschenswerte Anforderungen sind:
- Gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Ordnungsrecht
- Mehrjährige praktische Berufserfahrung mit der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften in den genannten Aufgabenbereichen
- Souveräner Umgang mit Konfliktsituationen und Bürgerkontakten – auch in emotional belasteten Lagen
- Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit MS Office sowie idealerweise mit Fachanwendungen im Bereich Ordnungsrecht
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
- Führerschein Klasse B
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für Menschen mit Behinderungen bzw. ihnen gleichgestellte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen richten Sie bitte bis zum 07.06.2026 an das
Amt Märkische Schweiz
Fachbereich I - Personal
Hauptstraße 1
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
Bewerbungen (PDF-Format) sind auch per E-Mail möglich unter personal@amtms.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Märkische Schweiz nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Marcel Kerlikofsky
Amtsdirektor
Amt Märkische Schweiz
