Dozentin / Dozent (m/w/d)
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Bei der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist im Fachgebiet II - Eingriffsrecht am Standort Hahn Flughafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Dozentin / Dozent (m/w/d)
mit einer
Volljuristin / einem Volljuristen (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Diese Funktion ist der Besoldungsgruppe A 13 / A 14 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) zugeordnet.
Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Der Bachelorstudiengang „Polizeidienst“, der Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung- Polizeimanagement“ und die Aufbaustudiengänge „IT-Kriminalisten“ und „Wirtschaftskriminalisten“ sind praxisorientiert angelegt. Im Fachgebiet II – Eingriffsrecht werden insbesondere die Ermächtigungsgrundlagen der StPO und des POG gelehrt. In Fortbildungsveranstaltungen wird das Wissen aktualisiert und vertieft. Daneben unterstützt die Hochschule der Polizei den Polizeidienst u. a. bei konkreten rechtlichen Fragestellungen. Zudem zeichnet sich die Hochschule der Polizei für anwendungsbezogene Forschungsprojekte verantwortlich.
Den Aufgabenbereich prägen alle mit der Lehrverpflichtungsverordnung einhergehenden Aufgaben, wie z.B.:
- Vorbereitung, Gestaltung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrveranstaltun-gen im Studium und in der Fortbildung in Präsenz und digital,
- Erstellung und Korrektur von Prüfungen und sonstigen Lernzielkontrollen,
- Wahrnehmung von Prüfungstätigkeiten,
- Betreuung und Begutachtung von Bachelor-Thesen, ggf. auch von Masterarbeiten,
- Mitwirkung bei der Erstellung und Weiterentwicklung von Studien-/ Fortbildungs-konzeptionen,
- Beantwortung von Anfragen und Erstellung von fachlichen Stellungnahmen,
- selbständige Gestaltung sowie Mitwirkung bei der Gestaltung von Studien-unterlagen sowie elektronischen Lernangeboten,
- Organisation und Mitgestaltung von Thementagen an der HdP, sowohl studien- als auch fortbildungs- oder forschungsbezogen (u.a. Hochschulgesprächstage, Wahl-pflichtseminare, Ringvorlesungen etc.),
- Beteiligung an fachbezogenen Forschungsvorhaben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- • Volljuristinnen und Volljuristen (m/w/d) mit der Befähigung zum Richteramt und mindestens befriedigenden Ergebnissen in beiden Staatsexamen
- eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs,
- die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie pädagogische Eignung,
- die Befähigung für die polizeiliche Aus- und Fortbildung relevante Themen vorrangig des Strafprozessrechts und Polizeirechts praxisorientiert zu lehren bzw. die Fähigkeit, sich zeitnah in diese Themenfelder einzuarbeiten,
- Interesse an der Entwicklung digitaler Lernangebote,
- Interesse an den Belangen der polizeilichen Aufgabenerfüllung und ihrer Umsetzung in der Aus- und Fortbildung.
Da die Wahrnehmung der Aufgaben eine landesweite Mobilität erfordert, ist eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich.
Wir bieten:
- bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG, andernfalls im Beschäftigtenverhältnis in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), vorgesehen,
- einen attraktiven, vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz in einem dynamischen, motivierten und kollegialen Team,
- fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten,
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Lehrverpflichtungsverordnung (VFHLehrVO).
Sonstiges:
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vom 7. Juli 2025, die zugehörige „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Diese Dokumente finden Sie zu Informationszwecken bereits auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“ mit der Bezeichnung „Erklärung zur Verfassungstreue“.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Bewerbung:
Die Personalauswahl wird neben den Bewerbungsunterlagen auf ein Vorstellungsgespräch sowie einen Kurzvortrag zu einem fachspezifischen Thema gestützt.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Christoph Steinbach (Tel.: 06131/65-71200, christoph.steinbach@polizei.rlp.de) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 28. Juni 2026 an folgende Adresse
Ministerium für Inneres, Integration und Verkehr
-Referat 342-
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
oder in elektronischer Form an: Bewerbungen_Referat_342@mdi.polizei.rlp.de.
Mit der Bewerbung ist das Einverständnis in die Einsichtnahme der Personalakte zu erklären.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: https://mdi.rlp.de/ueber-uns/datenschutz.
