Leitung (m/w/d) der Koordinierungsstelle polizeiliche Forschung
Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr sucht für die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz am Standort Hahn-Flughafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Leitung (m/w/d) der Koordinierungsstelle polizeiliche Forschung.
Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 13 / 14 Landesbesoldungsgesetz zugeordnet.
Den Aufgabenbereich prägen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Koordinierung von Forschungsaktivitäten der Polizei Rheinland-Pfalz in Absprache bzw. in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bedarfsträgern
- Initiierung, Beratung sowie ggf. Durchführung von zukünftigen Forschungsvorhaben der Polizei Rheinland-Pfalz in Absprache bzw. in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bedarfsträgern
- Unterstützung bei der Prüfung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen der rheinland-pfälzischen Polizeistudie „Innere Sicherheit und demokratische Resilienz. Bedingungen und Wechselwirkungen polizeilichen Handelns in der Pluralen Gesellschaft“ (INSIDER)
- Koordinierung sowie administrative und organisatorische Unterstützung bei der bundesweiten Polizeistudie „Motivation, Einstellung & Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ (MEGAVO II) für den Bereich Rheinland-Pfalz
- Transfer polizeilich relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse in Studium und Fortbildung oder praktische Anwendung, z. B. durch Aufbereitung und Vermittlung aktueller polizeilicher Forschungsthemen und -ergebnisse
- Zusammenarbeit mit universitären und zivilgesellschaftlichen Partnern, den Polizeibehörden in Rheinland-Pfalz, dem Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz, den polizeilichen Forschungsstellen und Polizeistudien anderer Bundesländer und dem Bund, anderen Akteuren in der zivilen Sicherheitsforschung sowie weiteren Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Fortentwicklung eines Informations- und Beratungssystems zur Forschungsförderung für die Polizei Rheinland-Pfalz
- Fortentwicklung der Forschungsstrategie der Polizei Rheinland-Pfalz
- Recherchen zu nationalen und europäischen Förderprogrammen und Sichtung dieser im Hinblick auf eine Relevanz für die Polizei Rheinland-Pfalz
- Wahrnehmung von Aufgaben in landes- und bundesweiten Gremien
Gesucht wird eine fachlich kompetente Persönlichkeit, die die nachfolgenden Anforderungen und Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt:
- Abgeschlossenes Studium im Bereich der Gesellschaftswissenschaften (Soziologie, Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft) an einer Universität mit dem Abschluss Master oder vergleichbarer Abschluss
- Abgeschlossene Promotion in einem der relevanten Bereiche
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Breites, aktuelles Wissen in den oben angeführten Schwerpunkten
- Bereitschaft, sich fachlich mit den gesellschaftlichen Herausforderungen einer Bürgerpolizei auseinanderzusetzen und Konzepte für die Umsetzung einer anwendungsorientierten Forschung zu erstellen sowie deren Umsetzung zu begleiten
- Interesse, sich in neue und vielseitige Arbeitsfelder einzuarbeiten
- Bereitschaft für nationale und internationale Reisetätigkeiten
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird darüber hinaus erwartet:
- Mehrjährige Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Polizeiforschung oder der zivilen Sicherheitsforschung
- Fachkompetenz und Erfahrung in der empirischen Sozialforschung sowie der Organisation und Durchführung von Forschungsvorhaben
- Kenntnisse von den Förderstrukturen und Netzwerken in der zivilen Sicherheitsforschung national und international
- Erfahrung mit Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftskommunikation
- Sehr gutes schriftliches Ausdrucksvermögen
- Einfallsreichtum und Initiative
- Selbständigkeit und Entschlusskraft
- Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
- Kooperation und Teamarbeit
- Verhandlungsgeschick
- Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung
- Erfahrung im Bereich Drittmitteleinwerbung
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Die Verwaltungsvorschrift 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Bewerbung:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation, Nachweis für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren, ggf. aktuelle Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse etc.) an die
Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Referat 43 - Personal / Soziales -
Gebäude 1341
55483 Hahn-Flughafen
oder per E-Mail als zusammenhängende Datei mit einer Gesamtgröße von max. 5 Megabyte an hdp.personal@polizei.rlp.de.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Benjamin Rampp unter der Rufnummer 06131-65 70500 gerne zur Verfügung.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: https://mdi.rlp.de/de/ueber-das-ministerium/datenschutz/.

