Psychologin / Psychologe (m/w/d)
Stellenausschreibung
Das Ministerium des Innern und für Sport sucht für die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Zentralstelle für Werbung und Einstellung (ZWE) am Dienstort Hahn-Flughafen befristet eine
Psychologin / Psychologe (m/w/d)
in Teilzeit mit 19 Wochenstunden.
Es handelt sich um eine vorerst bis 30.04.2027 befristete und nach Entgeltgruppe 13 TV-L bewertete Stelle. Die Befristung erfolgt für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung der Stelleninhaberin sowie zur Kompensation eines vorübergehenden Mehrbedarfs zur Einführung neuer Auswahltests.
Die Hochschule der Polizei ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Die Zentralstelle für Werbung und Einstellung der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist zuständig für die zentrale Planung, Fortentwicklung und Durchführung eines modernen und zukunftsorientierten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für die Nachwuchskräfte der Polizei Rheinland-Pfalz.
Ihr Aufgabengebiet:
- Bewertung und Beratung hinsichtlich eignungsdiagnostischer Verfahren
- Recherche und Untersuchungen zu Anforderungsmerkmalen
- Erstellen fachspezifischer Anforderungsanalysen
- (Weiter-) Entwicklung bzw. Neukonzipierung und Validierung verschiedenster Testbausteine
- Fortlaufende Evaluation des Recruiting- und Auswahlprozesses im Hinblick auf Modifizierungserfordernisse
- Aus- und Fortbildung der am Auswahltest Beteiligten
- Controlling und Monitoring der Nachwuchsgewinnung
- Einzelfalldiagnostik
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Studium an einer Hochschule mit dem Abschluss Diplompsychologin / Diplompsychologe oder Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie
- Wünschenswert sind Erfahrungen in den Bereichen Statistik, Diagnostik und Evaluation mit dem Schwerpunkt Personalauswahl
- Ein hohes Maß an sorgfältigem und gewissenhaftem Arbeiten sowie Zuverlässigkeit
- Selbstorganisiertes, strukturiertes und analytisches Arbeiten
Wir bieten:
- eine herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe
- eine abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeit
- ein interdisziplinäres Team
Sonstiges:
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
- Im Rahmen der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
- Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt.
- Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.
- Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden (m/w/d). Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
- Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
- Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
- Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der
Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Die Verwaltungsvorschrift 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Bewerbung:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation, Nachweis für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren, ggf. aktuelle Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse etc.) an die
Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Referat 43 – Personal / Soziales -
Gebäude 1341
55483 Hahn-Flughafen
oder per E-Mail als zusammenhängende Datei mit einer Gesamtgröße von max. 5 Megabyte an hdp.personal@polizei.rlp.de.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Judith Thier unter der Rufnummer 06131 65 70200, für Fragen zum Verfahren Frau Anne Wagner-Bautz unter der Rufnummer 06131 65 74301 gerne zur Verfügung.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: https://mdi.rlp.de/de/ueber-das-ministerium/datenschutz/.
