Sachbearbeiter/in (w/m/d) Wohnungsvermittlung beim Amt für Wohnungswesen
Sachbearbeiter/in (w/m/d) Wohnungsvermittlung beim Amt für Wohnungswesen
- Publizierung bis: 05.10.2026
Standort des Arbeitsplatzes: Stadthaus Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und wünschen sich gleichzeitig einen sicheren Arbeitsplatz mit einer familienbewussten Personalpolitik? Dann sind Sie bei uns richtig! Zur Verstärkung unseres Teams mit 11 Mitarbeiter/innen bieten wir Ihnen folgende Stelle:
Unser Angebot:
· Status: Tarifbeschäftigte/r
· Eintritt: sofort
· Dauer: unbefristet
· Arbeitszeit: Vollzeit (39 Std./Wo.), Teilzeit möglich
· Bezahlung: EG 9a TVöD
· (Brutto-)Gehalt: 3.658,61 € bis 4.979,97 € (je nach Berufserfahrung)
· Monatsgehälter: 12,85 (inkl. Jahressonderzahlung)
· Bewerbungsfrist: 5. Oktober 2026, Kennziffer 2/226 (bitte angeben)
Das Amt für Wohnungswesen ist primär für die Vermittlung von sozial geförderten Wohnungen zuständig. Das Sachgebiet Wohnungsvermittlung mit sechs Mitarbeitenden ist für die Berechtigungs-prüfung und das Vorschlagswesen der sozial geförderten Wohnungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und hessenweit gültigen Wohnberechtigungsscheinen verantwortlich in der Abteilung Wohnraumversorgung, mit insgesamt 11 Mitarbeitenden. Das gesamte Amt besteht aus 36 Mitarbeitenden.
Ihre Aufgaben:
- Prüfung und Entscheidung über Wohnberechtigungen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
- Prüfung und Entscheidung über die Einordnung der Wohnungsbewerbenden nach sozialer Dringlichkeit
- Bearbeitung von Wohnungsfreimeldungen von sozial geförderten Wohnungen der Wohnungswirtschaft
- Beratung und Erteilung von Auskünften aller Art an Wohnungssuchende über sozial geförderten Wohnraum der verschiedenen Förderprogramme und den dazu geltenden Einkommensgrenzen
- Kooperation und ggf. Klärung offener Fragen mit anderen Verwaltungsstellen, Behörden und Institutionen
- Bearbeitung von Widersprüchen
Ihre Qualifikation:
- eine abgeschlossene einschlägige dreijährige Verwaltungsausbildung (zum Beispiel: Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation) oder eine vergleichbare Qualifikation
- umfassende Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
- gutes Zahlenverständnis
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, sicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein
- Bildschirmtauglichkeit
Wünschenswert sind darüber hinaus:
- hohe soziale und interkulturelle Kompetenz in Bezug auf den zu betreuenden Personenkreis mit einer entsprechenden kommunikativen Kompetenz in Bezug auf Menschen in schwierigen Lebenssituationen
- ADA-Lehrgang, beziehungsweise die Bereitschaft diesen zu absolvieren
- gute Englischkenntnisse und gegebenenfalls weitere Fremdsprachenkenntnisse
- persönliches und fachliches Engagement
Gute Gründe, bei uns zu arbeiten:
Sichere Beschäftigung, faire Bezahlung nach Tarif und eine gute Work Life Balance plus viele weitere Benefits, die Sie entdecken können. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/13gruende
Näheres über uns als Arbeitgeberin und über die bei uns geltenden Tarifverträge erfahren Sie unter www.darmstadt.de/rathaus/karriere
Nähere Auskünfte zu den Aufgaben der Stelle erteilt Frau Seewald, Abteilungsleitung Wohnraumversorgung, Tel.: 06151 13-2799.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sie suchen eine verantwortungsvolle und sinnhafte Aufgabe, dann helfen Sie uns wohnungssuchenden Haushalten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine passgenaue Wohnung anzubieten.
❗️ Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ein (Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise). Unvollständige Bewerbungen können im weiteren Auswahlverfahren im Zweifel nicht berücksichtigt werden.

