Sachbearbeitung sowie stellvertretende Sachgebietsleitung (w/m/d) Fahrerlaubnisbehörde beim Bürger- und Ordnungsamt
Sachbearbeitung sowie stellvertretende Sachgebietsleitung (w/m/d) Fahrerlaubnisbehörde beim Bürger- und Ordnungsamt
- Publizierung bis: 08.06.2026
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und wünschen sich gleichzeitig einen sicheren Arbeitsplatz mit einer familienbewussten Personalpolitik? Dann sind Sie bei uns richtig! Zur Verstärkung unseres Teams mit 9 Mitarbeiter/innen bieten wir Ihnen folgende Stelle:
Unser Angebot:
- Status: Beamtin/Beamter bzw. Tarifbeschäftigte/r
- Eintritt: sofort
- Dauer: unbefristet
- Arbeitszeit: Vollzeit (41 bzw. 39 Std./Wo.), Teilzeit möglich
- Bezahlung: A 9 m. D. HBesG bzw. EG 9a TVöD
- (Brutto-)Gehalt: 3.877,94 € bis 4.979,97 € (je nach Berufserfahrung)
- Monatsgehälter: 12,85 (inkl. Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftige)
- Bewerbungsfrist: 8. Juni 2026, Kennziffer 1/124 (bitte angeben)
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ein Sachgebiet der Abteilung Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde des Bürger- und Ordnungsamtes und befindet sich in den modernen Räumlichkeiten im Luisencenter Darmstadt. Der Aufgabenbereich der Fahrerlaubnisbehörde umfasst unter anderem die Erteilung von Fahrerlaubnissen, von Taxi- und Mietwagenkonzessionen sowie von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung.
Ihre Aufgaben:
- Vertretung der Sachgebietsleitung der Fahrerlaubnisbehörde sowie Vertretung der Stelle der Sachbearbeitung für verkehrsauffällige Kraftfahrer bei Abwesenheit (Dies beinhaltet keine Durchführung von Personalgesprächen wie LoB, BVG o. Ä.)
- fahrerlaubnisrechtliche Bearbeitung des Mehrfachtäterrechts (Punktesystem) sowie von Probezeitfällen (Fahrerlaubnis auf Probe)
- Eignungsprüfung von Fahrerlaubnisinhabern
- Antragsannahme (u. a. Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen)
- Bearbeitung und Entscheidung bei Anträgen auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Aufarbeitung aktueller Rechtsprechung
Ihre Qualifikationen:
Beamtinnen/Beamte:
- Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder
Tarifbeschäftigte:
- eine abgeschlossene einschlägige dreijährige Verwaltungsausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation)
Zusätzlich erforderlich:
- mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung (ab 2 Jahre)
- fundierte MS-Office-Kenntnisse
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit sowie ein sicheres Auftreten
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Bildschirmtauglichkeit
Wünschenswert ist darüber hinaus:
- Leitungs- und Führungserfahrung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Seminaren, Tagungen und Arbeitskreisen
- Kenntnisse im Fahrerlaubnisrecht
- medizinisches Grundverständnis und Anwendung dieses Wissens in den rechtlichen Zusammenhängen des Straßenverkehrsrechts
Gute Gründe, bei uns zu arbeiten:
Sichere Beschäftigung, faire Bezahlung nach Tarif und eine gute Work Life Balance plus viele weitere Benefits, die Sie entdecken können. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/13gruende
Näheres über uns als Arbeitgeberin und über die bei uns geltenden Tarifverträge erfahren Sie unter www.darmstadt.de/karriere
Nähere Auskünfte zu den Aufgaben der Stelle erteilt Frau Geier, Abteilungsleiterin / stellvertretende Amtsleiterin, Tel.: 06151 13-2239.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sie haben Lust, das Team der Fahrerlaubnisbehörde zu fördern und zu unterstützen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
❗️ Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ein (Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise). Unvollständige Bewerbungen können im weiteren Auswahlverfahren im Zweifel nicht berücksichtigt werden.
