Bauhofmitarbeiter*in (m/w/d) für die Gemeinde Aumühle
Die Gemeinde Aumühle sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den gemeindlichen Bauhof eine*n engagierte*n und belastbare*n
Bauhofmitarbeiter*in (m/w/d) in Vollzeit (39 Std.)
Ihre Aufgaben:
Das Team besteht aus insgesamt 8 Kolleg*innen. Sie sind zuständig für:
• Wartung, Pflege und Instandhaltung der gemeindlichen Grünflächen und der gemeindeeigenen Gebäude sowie der haustechnischen Einrichtungen
• Pflege und Instandhaltung von Gehwegen und Plätzen
• Pflege, Instandhaltung und Wartung der Arbeitsgeräte und des Fuhrparks
• Mitarbeit in allen anderen Bereichen des Bauhofes
• Auf- und Abbauarbeiten bei gemeindlichen Veranstaltungen
• Winterdienst zur Schnee- und Glättebeseitigung
• Änderungen in den Aufgabenfeldern bleiben vorbehalten
• Weitere Aufgaben auf Weisung des Bürgermeister
Ihr Profil:
• Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten handwerklichen Ausbildungsberuf
• Sie sind zuverlässig, pünktlich und motiviert
• Sie mögen die körperliche Arbeit an der frischen Luft und sind schwindelfrei
• Sie verfügen über langjährige Erfahrungen im gärtnerischen oder handwerklichen Bereich
• Sie besitzen einen Sägeschein oder sind bereit dazu, einen Sägeschein zu machen
• Sie verfügen über ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten, insbesondere im Umgang mit Bürger*innen der Gemeinde
• Ihr Sicherheitsbewusstsein und Ihre Teamfähigkeit sind ausgeprägt
• Sie haben den Führerschein Klasse 3 bzw. B, BE, C1 und C1E
• Körperliche Belastbarkeit und Stabilität, sowie eigeninitiatives Arbeiten und Einsatzbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeit für den Winterdienst runden Ihr Profil ab
• Die Mitgliedschaft bzw. die Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert.
Wir bieten:
• Einen abwechslungsreichen Arbeitsbereich
• Ein kompetentes und sympathisches Bauhof-Team
• Einen sicheren Arbeitsplatz, welcher Planungssicherheit gibt
• themenorientierte Fortbildungen
• Eine Jahressonderzahlung und eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) für Arbeitnehmer*innen
• Geregelte Arbeitszeiten, sehr gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine ausgewogene Work-Life-Balance
• Den Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr
• Die Freistellung mit Gehalt am Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.)
• Chancengleichheit zwischen allen Geschlechtern, Menschen mit Behinderungen und Bewerber*innen mit Migrationshintergrund sind für die Gemeinde Aumühle selbstverständlich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
