mehrere Sachbearbeitende im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (w/m/d) befristet auf 24 Monate, Dortmund BAMF-2026-293
Für das Referat 32C – Koordinierung der Überstellung in die Mitgliedsstaaten – suchen wir zeitnah für den Dienstort Dortmund
mehrere Sachbearbeitende im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (w/m/d) befristet auf 24 Monate
(E 11 TV EntgO Bund)
Kennziffer: BAMF-2026-293
Das Referat 32C ist zuständig für Koordinierung, Planung und Abstimmung sämtlicher Überstellungsverfahren in die Mitgliedstaaten. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe suchen wir motivierte und engagierte neue Mitarbeitende.
Ihre Aufgaben
- Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter sind Sie für die Bearbeitung von Überstellungsverfahren in die Mitgliedstaaten zuständig. Hierbei prüfen und bewerten Sie bspw. die Vollziehbarkeit eines Verfahrens sowie ggf. vorliegende Überstellungshindernisse und werten Vorgaben eines Mitgliedstaats für die Durchführung einer Überstellung aus
- Dabei stehen Sie sowohl in engem Austausch mit den Mitgliedstaaten, als auch mit weiteren beteiligten Behörden, wie der Bundespolizei oder Ausländerbehörden, und anderen Verfahrensbeteiligten
- Bei gerichtsanhängigen Zuständigkeitsbestimmungsverfahren stimmen Sie das Vorgehen eng mit den prozessführenden Außenstellen des Bundesamtes ab
- Sie wickeln außerdem den Schriftverkehr mit anderen Behörden, Organisationen, Rechtsbeiständen und sämtlichen weiteren Verfahrensbeteiligten ab
Ihr Profil
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau des Studienganges öffentliche Verwaltung, Public Management, Verwaltungswissenschaft, Allgemeine Verwaltung, öffentliches Recht oder über ein 1. bzw. 2. Staatsexamen in den Rechtswissenschaften. Berücksichtigt werden können auch (Fach-) Hochschulabschlüsse der Studiengänge Sozial- oder Politikwissenschaften
- Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes oder einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
- Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
- Förderlich sind nachgewiesene Erfahrungen mit asylrechtlichen Grundlagen (z.B. Art 16a GG, Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz, AMMVO, EURODAC III-Verordnung, Genfer Flüchtlingskonvention)
- Idealerweise haben Sie Nachweise über theoretische und angewandte Kenntnisse im einschlägigen Verwaltungsrecht
- Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Tätigkeit gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich sind. Entsprechende Kenntnisse weisen Sie durch einen deutschsprachigen einschlägigen (Berufs-) Schulabschluss (u.a. Allgemeine Hochschulreife, FOS, BOS), ein abgeschlossenes deutschsprachiges (Fach-) Hochschulstudium oder einen anerkannten Sprachnachweis auf mindestens C1-Niveau nach
- Ihre gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, auch in der englischen Sprache, bringen Sie in der alltäglichen internen und externen Kommunikation souverän ein. Ihre Englischkenntnisse können Sie idealerweise mit einem Zertifikat entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen nachweisen
- Kooperations- und Teamfähigkeit sind für Sie selbstverständlich, weshalb Sie auch keine Konflikte scheuen und sich in herausfordernden Situationen einbringen und durchsetzen können
- Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich. Daher bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zeitnah zu durchlaufen
Unser Angebot
- Eine auf 24 Monate sachgrundlos befristete Einstellung in der Entgeltgruppe 11 TV EntgO Bund, gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist (sachgrundlose Befristung), können Bewerbende, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben bzw. derzeit stehen, nicht berücksichtigt werden
- Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld
- Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein breites Fortbildungsangebot, auch in unserem behördeneigenen Qualifizierungszentrum
- Attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, u.a. durch flexible Arbeitszeitgestaltung
- Das Bundesamt bietet ein lebendiges Gesundheitsmanagement und verschiedene Sportangebote
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 06.11.2026 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem "Interamt". Klicken Sie dazu bitte auf den Button "Online bewerben" auf der Seite von "Interamt".
Sollten Sie die Ausschreibung nicht direkt über "Interamt" gefunden haben, nutzen Sie bitte diesen Link https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1502394.
Für Ihre Bewerbung registrieren Sie sich bitte bei Interamt unter https://www.interamt.de/koop/app/registrieren. Sollten Sie bereits bei Interamt registriert sein, nutzen Sie bitte Ihr Login. Bei technischen Problemen und Fragen zu Ihrer Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an Interamt unter der Nummer 0385 4800-140 oder per E-Mail: kontakt@interamt.de.
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen sind im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im System hochzuladen.
Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
*Diplomabschlüsse der staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien folgender Länder i.S. des § 20 i.V.m. § 7 Nummer 2 Buchstabe a Bundeslaubahnverordnung (BLV) werden als einem an einer (Fach-) Hochschule erworbenen Bachelorabschluss gleichwertig angesehen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur die ehemalige staatliche Berufsakademie), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
Informationen zur Sicherheitsüberprüfung können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.bamf.de/karriere.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Service-Center unter der Rufnummer 0911/943-0 bzw. unter service@bamf.bund.de gern zur Verfügung.
Informationen zum BAMF und seinem Aufbau erhalten Sie im Internet unter www.bamf.de.
Die Stelle ist grundsätzlich für eine Wahrnehmung in Teilzeit geeignet.
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
Passt das BAMF zu mir?
Das Bundesamt bietet seinen Mitarbeitenden sinnstiftende, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld. Außerdem bieten wir Ihnen attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen.

