Brandoberinspektoranwärter/-innen (m/w/d)
Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. In Dresden mit ca. 570.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten. Als Arbeitgeber bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzgebiete und persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten. Die Aufgaben sind vielseitig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.
Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Sicherstellung des abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle (Notruf 112) in der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Darüber hinaus übernehmen wir wichtige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz.
Wir suchen zum 1. April 2027 zwei
Brandoberinspektoranwärter/-innen (m/w/d) - Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene Fachrichtung Feuerwehr
Chiffre: AF372702
- Bewerbung bis: 31. Juli 2026
- Arbeitszeit: Vollzeit
- Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge gemäß SächsBesG
- Standort: Scharfenberger Straße 47, 01139 Dresden
- Qualifikation: abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Hochschulbildung (mind. FH oder BA)
Diese Aufgaben erwarten Sie
Im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene übernehmen Sie Verantwortung – im Einsatz wie auch im täglichen Dienstbetrieb. Als angehende Führungskraft gestalten Sie aktiv die Gefahrenabwehr in der Landeshauptstadt Dresden mit und tragen maßgeblich zur Sicherheit der Bevölkerung bei.
Im Einsatz führen Sie als Zugführer/in mehrere Fahrzeuge und Einsatzkräfte. Sie treffen Entscheidungen unter Zeitdruck, koordinieren Maßnahmen zur Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung und behalten auch in dynamischen Lagen den Überblick.
Darüber hinaus wirken Sie im Wach- und Leitstellenbetrieb mit: Sie planen den Personaleinsatz, organisieren die Aus- und Fortbildung und stellen die ständige Einsatzbereitschaft sicher. Je nach Interesse und Qualifikation eröffnen sich Ihnen vielfältige Einsatzfelder – etwa im Vorbeugenden Brandschutz (z. B. Baugenehmigungsverfahren), in der ABC-Gefahrenabwehr oder in spezialisierten Bereichen wie IT sowie Fahrzeug- und Gerätetechnik.
Ihre Ausbildung – vielseitig, abwechslungsreich und praxisnah
Der zweijährige Vorbereitungsdienst verbindet theoretische Lehrgänge mit intensiver Praxiserfahrung. Sie absolvieren die Ausbildungsabschnitte Grund-, Gruppenführer- und Zugführerlehrgang an Landesfeuerwehrschulen und durchlaufen alle wichtigen Funktionen vom/n Truppmann/-frau bis zum/r Zugführer/in. Darüber hinaus erwerben Sie im Rahmen Ihres Ausbildungsabschnittes bei der Berufsfeuerwehr Dresden zusätzlich die theoretische Qualifikation zum/r Rettungssanitäter/in. Ergänzend sammeln Sie wertvolle Erfahrungen bei externen Dienststellen, wo Sie Ihre Fähigkeiten in Funktionen des Einsatzdienstes oder in den Fachabteilungen erwerben bzw. weiter vertiefen.
Ihre Perspektiven
Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge nach den geltenden Bestimmungen. Nach erfolgreichem Abschluss erwartet Sie eine Verwendung in der Besoldungsgruppe A 10 SächsBesG.
Mit Ihrer Qualifikation stehen Ihnen vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des feuerwehrtechnischen Dienstes offen.
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
- die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern erfüllt,
- einen Bachelor- oder einem entsprechenden Diplomgrad durch einen abgeschlossenen Studiengang in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule, Fachhochschule oder einer Berufsakademie nachweist,
- am 1. April 2027 das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahme gemäß Soldatenversorgungsgesetz),
- über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten),
- das Deutsche Sportabzeichen (mindestens Stufe Silber) aktuell (nach 01.01.2026) erworben hat (kann nachgereicht werden),
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines KFZ und
- den Eignungstest bei der Feuerwehr Dresden erfolgreich absolviert hat.
Wünschenswert
- Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nach der Ausbildung wird eine entsprechende Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.
- Einsatzbereitschaft, gute Umgangsformen und ein entsprechendes Erscheinungsbild sowie ein einwandfreier Leumund werden vorausgesetzt.
Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen führt die Berufsfeuerwehr Dresden einen Eignungstest sowie ein Assessment-Center durch.
Der Eignungstest beinhaltet einen kognitiven Leistungstest und einen Sport- und Praxistest. Der Sporttest orientiert sich an den Testkriterien der „Physischen Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehr in Deutschland“. Folgende Disziplinen werden planmäßig getestet: CKCU-Test, Kasten-Bumerang-Test, Liegestütze, Beugehang, 3000-Meter-Lauf und Wechselsprünge. Im Praxistest sind die Atemschutzübungsstrecke ohne Atemschutzgerät zu absolvieren und eine Drehleiter zu besteigen.
Haben Sie Lust, Ihr Können und Ihre Ideen in der neuen Tätigkeit einzubringen? Erfüllen Sie die Anforderungen?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen online über bewerberportal.dresden.de in deutscher Sprache zu. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie unter: www.dresden.de/stellen.
Hinweise zum Sporttest finden Sie unter folgendem Link:
Brandoberinspektoranwärter (m/w/d) bei der Feuerwehr Dresden
Einen Einblick in eines Ihrer möglichen Tätigkeitsgebiete finden Sie unter folgendem Link:
Führungsdienste: C-Dienst - Feuerwehr Dresden - YouTube
Ihre Ansprechpersonen
für fachliche Fragen
Herr Krause (Brand- und Katastrophenschutzamt)
Tel. 0351-8155268
zum Bewerbungsprozess
Frau Kaplonek (Haupt- und Personalamt)
Tel. 0351-4882938
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Informationsblatt
über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien im Vorfeld zu Ihrer Bewerbung in den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst
Gesundheitliche Anforderungen:
- kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
- Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
- keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
- ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschärfe darf 0,3 / 0,3 nicht unterschreiten, keine Rotschwäche
- leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
- saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen). Abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
- ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)
Ausschlussgründe können insbesondere sein:
- Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationen
- ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
- Wirbelgleiten
- Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
- Rotschwäche mit einem Anomalquotienten < 0,5
- Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z. B. Wespengiftallergie)
- chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis
- chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
- chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
- Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
- chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
- Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
- Bluthochdruck
- chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C
- Blutgerinnungsstörungen
- chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
- Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
- Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
- schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z.B. Rheuma
- Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
- Selbsttötungsversuche
- Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
- Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z. B. Spielsucht, Internetsucht)
- Erkrankungen/Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
- habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
- Kreuzbandschäden der Kniegelenke
- bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
- Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie
Zur Beachtung nach Laser-OP
- Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.
- Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.
