Dolmetscherin / Dolmetscher für die russische und georgische Sprache (m/w/d)
Dolmetscherin / Dolmetscher für die russische und georgische Sprache (m/w/d)
im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
in der Justizvollzugsanstalt Dresden
ab dem 1. Dezember 2026 befristet bis 31. Dezember 2027
gem. § 14 Abs. 2 TzBfG in Vollzeit oder Teilzeit (mind. 35 Wochenstunden)
Über uns
In einer Justizvollzugsanstalt werden doch nur Leute weggesperrt, die gegen das Gesetz verstoßen haben? – Nicht wirklich: Werden Sie Teil eines multiprofessionellen Teams, dessen Aufgaben weit über die des „Wegsperrens“ hinausgehen und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die Sicherheit, Resozialisierung und Betreuung der Inhaftierten ein.
Die Justizvollzugsanstalt Dresden verfügt über 786 Haftplätze im offenen und geschlossenen Vollzug und ist zuständig für den Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen sowie der Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen und für Gefangene mit angeordneter bzw. vorbehaltener Sicherungsverwahrung.
Interessante Aufgaben
- Dolmetschen von sämtlichen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Gefangenen anfallenden Gesprächen
- Übersetzen von für den Vollzug relevanten Dokumenten (bspw. Hausordnung, Suizidprophylaxebögen, Arbeitsschutzbelehrungen, Informationsblätter)
- Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen in anderen Justizvollzugsanstalten
Wir bieten Ihnen
- Tarifbezahlung nach Entgeltgruppe 12 bzw. 13 TV-L, Teil II Ziffer 8.1 "Konferenzdolmetscher" der Entgeltordnung, in Abhängigkeit von Ihren persönlichen Voraussetzungen
- 30 Tage Urlaubsanspruch und Jahressonderzahlung
- familienfreundliche und flexible Arbeitsbedingungen (Teilzeit / Gleitzeit)
- günstig mobil im ÖPNV mit unserem ermäßigten Jobticket / Deutschlandticket
- einen sinnstiftenden Job im Justizvollzug, der Ihnen spannende Aufgaben bietet
Sie bringen mit
- überdurchschnittlich gute Kenntnisse der deutschen, georgischen und russischen Sprache in Wort und Schrift
- konsekutives Dolmetschen, d.h. Ausführungen in georgischer und russischer Sprache unmittelbar anschließend inhaltlich richtig und sprachlich einwandfrei mündlich von etwa 10 Min. Dauer übertragen
- vorzugsweise erfolgreicher Abschluss einer staatlichen Prüfung als Dolmetscher/in (m/w/d), eines Hochschulabschlusses als Diplom-Sprachmittler/in (m/w/d) oder Diplom- Dolmetscher/in (m/w/d), ein vergleichbares Fachschulstudium als Sprachmittler/in (m/w/d) oder Dolmetscher/in (m/w/d) bzw. ein vergleichbar anerkannter Abschluss
- Bereitschaft zu Dienstreisen in alle sächsischen Justizvollzugsanstalten
- Führerschein der Klasse B
Von Vorteil
- öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin / Dolmetscher (m/w/d)
- ein Abschluss des TOEFL iBT mit mindestens B 2
- mehrjährige Erfahrungen als Dolmetscherin/Dolmetscher (m/w/d) und Übersetzerin/Übersetzer (m/w/d) in der jeweiligen Sprache, auch bei Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen, insbesondere auch von Frauen, unter der Kennziffer 2417E-IV.1-714/26 per E-Mail an job-vollzug@smj.justiz.sachsen.de:
- Lebenslauf sowie Kopien von Arbeitszeugnissen, Beurteilungen und Weiterbildungsnachweisen
- Nachweis der fachlichen Eignung als Dolmetscher/in oder Übersetzer/in; bei ausländischen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente in die deutsche Sprache
- ggfls. Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres sprachbezogenen, im Ausland erlangten Hochschulabschlusses
- Bestallungsurkunde im Fall einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung als Dolmetscher/in
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu richten an: Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Ref. IV.1, Hospitalstraße 7, 01097 Dresden)
- eine Erklärung zur persönlichen Zuverlässigkeit (hier abrufbar: www.justiz.sachsen.de/download/Erklaerung_zur_persoenlichen_Zuverlaessigkeit.pdf)
Bitte beachten Sie: Die Einstellung erfolgt gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es können daher nur Bewerbungen von Personen berücksichtigt werden, die in noch keinem Arbeits- und Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Ihre Fragen wurden nicht alle beantwortet?
- Bei Fragen zum Fachbereich und zur Stelle: Frau Helbig, Leiterin des Referats Personal und Fortbildung der JVA Dresden, Tel.: 0351/2103-106
- Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Stellenausschreibung allgemein: Frau Goldberg, Referentin Personalgewinnung des SMJus, Tel.: 0371/5295-551
Gerne können Sie sich zur Vorbereitung unter www.job-mit-j.de und www.justiz.sachsen.de/jvadd/ informieren.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org/zab).
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei. Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.

