Sachbearbeitung (w/m/d) für die Fachgruppe 62 "Hoheitlicher Strahlenschutz"
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter (m/w/d)
für die Fachgruppe 62 „Hoheitlicher Strahlenschutz“.
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.
Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen. Themenfelder sind u.a. der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die lebensphasenübergreifende Prävention und Gesundheitsförderung, die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten. Das LfGA NRW ist fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und nimmt die Aufsicht über die Gesundheitsämter wahr.
Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische Erstberatung oder KomNet. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und unterstützt die Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung. Das LfGA NRW nimmt u.a. die Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW sowie im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ.
Die Fachgruppe 62 „Hoheitlicher Strahlenschutz“ übernimmt staatliche Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung und dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnung NiSV für das Land Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, aufsichtsrechtliche Tätigkeiten, Fachkundeerteilung im technischen Strahlenschutz, die Ermächtigung von Ärzten im Strahlenschutz, die Bestimmung von Sachverständigen im Strahlenschutz, die Anerkennung (zusammen mit den Ärzte-, Zahnärzte und Tierärztekammern) und die Aufsicht über Kurse im Strahlenschutz. Mit der Neuansiedlung der Zuständigkeit für die Umsetzung des NiSG und NiSV in der Fachgruppe 62 wird das Aufgabengebiet für medizinische und nichtmedizinische gewerbliche Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung übernommen und weiterentwickelt. Umfasst ist die verwaltungsrechtliche Prüfung und ggf. auch die vor Ort-Kontrolle des Einsatzes von nichtionisierender Strahlung beispielsweise in Solarien, Kosmetikstudios und Fitnessstudios.
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
Sie bearbeiten landesweit Anzeigeverfahren nach dem NiSG/der NiSV, werden ggf. aufsichtsrechtlich tätig und beraten betroffene Firmen, beteiligte Behörden und das Ministerium für Arbeit und Gesundheit bei aufgetretenen Vollzugsfragen einschließlich erforderlicher Berichtslegung. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Anwendung von nichtionisierender Strahlung gehen Sie bürgerfreundlich und engagiert nach.
Sie setzen Ihr fundiertes verwaltungsrechtliches oder Ihr einschlägiges naturwissenschaftliches Wissen bei der eigenständigen Bearbeitung von unterschiedlichsten Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit dem NiSG und der NiSV ein. Sie strukturieren den Vollzug Ihrer Aufgaben durch die Nutzung moderner IT-Anwendungen und entwickeln ihren Tätigkeitsbereich im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe 62 fort.
Fachliches Anforderungsprofil:
Die Stelle kommt für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemalige Laufbahn des gehobenen Dienstes) der BesGr bis A11 LBesO NRW mit abgeschlossenem Fachhochschul-/Bachelorstudium bzw. Regierungsbeschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation (Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt, Bachelor für Physik, Medizinphysik, Medizintechnik, Chemie oder Angewandte Naturwissenschaften) in Betracht.
Vorausgesetzt werden fundierte Kenntnisse in den Bereichen ionisierende- und nichtionisierende Strahlung und/oder der administrativen Umsetzung von Verwaltungsprozessen in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren und die Bereitschaft, sich zügig und engagiert in das neue Aufgabenfeld einzuarbeiten. Weiterhin sind sehr gute Kenntnisse in MS Office und sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit (C1-Niveau) erforderlich.
Persönliches Anforderungsprofil:
Bewerber/innen sollten Organisationsgeschick, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft sowie ein service- und kundenorientiertes Verhalten mitbringen. Engagement und Verantwortungsbereitschaft für die zugewiesenen Aufgaben werden ebenso wie ein hohes Maß an Belastbarkeit erwartet. Die Bewerber/innen sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben sowohl selbstständig und eigenverantwortlich als auch innerhalb eines Teams zu erledigen. Voraussetzung ist zudem das Vorhandensein der Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen. Ein Führerschein der Klasse B ist wünschenswert.
Wir bieten:
- eine sinnstiftende Tätigkeit für die Themenfelder Gesundheit und Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen;
- einen krisensicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst einschließlich einer Zusatzversorgung (VBL) sowie einer jährlichen Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) für Tarifbeschäftigte sowie die Möglichkeit einer Verbeamtung bei Vorliegen der formellen und persönlichen Voraussetzungen;
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (z. B. Möglichkeit von Teilzeit und Telearbeit, Stundenausgleich durch Gleittage);
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf;
- Onboarding und umfassende Angebote für Ihre Personalentwicklung;
- ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit hoher Selbständigkeit in einem kollegialen und dynamischen Team;
- ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement sowie
- eine gute ÖPNV-Anbindung und kostenlose Parkmöglichkeiten.
Allgemeine Hinweise
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungsverfahren
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist (s. u.) mit aussagekräftigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail in einer zusammenhängenden PDF-Datei (max. 10 MB) unter Angabe der internen Kennziffer 2026-62-001 (bitte nur diese Zahlenkombination in die Betreff-Zeile eintragen) an:
bewerbung@lfga.nrw.de
Bewerbungsunterlagen, die in anderen Dateiformaten übersandt werden, können leider ebenso wenig berücksichtigt werden wie nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen. Bewerbungen, die Unterlagen enthalten, die in einem virtuellen Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen ebenfalls vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Dieses Einverständnis kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; am weiteren Verfahren nehmen Sie dann jedoch nicht mehr teil.
Datenschutzhinweise inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter: www.lfga.nrw.de/8501594
Ihre Ansprechpartner
Name: Anja Kraska
Zuständigkeit: Fachliche Fragen
E-mail: anja.kraska@lfga.nrw.de
Telefon: 0234 41692-6200
Name: Dominika Knura
Zuständigkeit: Fragen zum Bewerbungsverfahren
E-mail: Bewerbung@lfga.nrw.de
