Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in für den 24-Stunden-Kinderschutzdienst
Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in für den 24-Stunden-Kinderschutzdienst
EG S 14 und Zulagengewährung vgl. S 15 TVöD
für die Abteilung Soziale Dienste und Kinderschutz im Amt für Soziales und Jugend
Der Amtsbereich Jugend des Amtes für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 3500 Beschäftigten der größte Fachbereich der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über 160 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.
Der Kinderschutzdienst Düsseldorf ist zu jeder Zeit erreichbar und bestrebt Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Sicherheit und Schutz bieten. Uns ist es wichtig unsere positive Grundeinstellung in unserer Arbeit zu verdeutlichen und von den Bürgern*innen der Stadt Düsseldorf als Unterstützung wahrgenommen zu werden.
Wir sind ein engagiertes Team und freuen uns über Verstärkung mit neuen Mitarbeiter*innen, um die Erreichbarkeit und den Einsatz im Tandem für 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche in einem geregelten Schichtdienst anbieten zu können.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Ihre Aufgaben unter anderem:
- Sie übernehmen die Beratung von Bürger*innen, auch telefonisch, und bewerten die eingehenden Meldungen mit möglichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemeinsam mit Kolleg*innen
- Sie führen Gefährdungsüberprüfungen gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII durch, nehmen dabei Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen auf und klären erste Krisenlagen
- Sie entwickeln und vereinbaren individuelle Schutzmaßnahmen, die den Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihrem familiären Umfeld ermöglichen, und leiten unterstützende Maßnahmen ein
- Sie betreiben intensive Krisenintervention vor Ort gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden und veranlassen bei Bedarf Akuthilfe (z.B. Inobhutnahmen)
- Sie wirken an familiengerichtlichen Verfahren mit, regen bei Bedarf gemäß § 157 Familiengerichtsverfahrensgesetz (FamFG) -Erörterungen zur Kindeswohlgefährdung- oder gemäß §1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) –Gerichtliche Maßnahme bei Gefährdung des Kindeswohls- an und vertreten Ihre fachliche Einschätzung mit dem Familiengericht und den beteiligten Familien
- Sie dokumentieren Ihre fachlichen Einschätzungen und Maßnahmen nachvollziehbar und beteiligen sich an der kontinuierlichen Qualitätssicherung des Kinderschutzes
Ihr Profil:
- Sie besitzen einen Abschluss als Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder sind staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagog*in
- Sie verfügen über eine hohe psychische Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen und Initiative sowie hohe persönliche und soziale Kompetenz und ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
- Sie besitzen bereits Erfahrung im Bereich Kinderschutz sowie Kenntnisse in den Bereichen des SGB, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe sind wünschenswert
- Sie sind bereit, im Schichtdienst zu arbeiten und besitzen eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B
- Sie verfügen Beratungskompetenz und Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit
- Bei der Optimierung von Arbeitsprozessen zeigen Sie sich offen und wirken aktiv an den Prozessen mit
Das bieten wir Ihnen:
- Die Dienststelle ist gut zu erreichen (Nähe Hauptbahnhof)
- Zusammenarbeit mit einem jungen, engagierten und aufgeschlossenen Team
- Sie werden aktiv in den Entwicklungsprozess des Sachgebiets eingebunden
- Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- leistungsorientierte Bezahlung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
- Regelmäßige Teamsupervisionen
- Corporate Benefits
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung wird eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen EG S 14 und EG S 15 TVöD gewährt.
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Im Rahmen der Dauerausschreibung nehmen wir laufend Bewerbungen entgegen und führen je nach Bewerbungseingang Auswahlverfahren durch.
Bitte bewerben Sie sich online über den Button „Stell dich vor“.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Frau Schmitt, Telefon 0211 89-21600 sowie Herr Back, Telefon 0211 89-21601 gerne zur Verfügung.
Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Claudia Stapel, Telefon 0211 89-94770, Willi-Becker-Alle 7, Zimmer 257. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51S/07/07/26/01.
