Sachbearbeitung (w/m/d) im Förderbereich - Befristet
Sachbearbeitung (w/m/d) im Förderbereich - Befristet
(befristet für 2 Jahre – längstens bis zum 31.12.2028, Vollzeit/Teilzeit geeignet, Start: nächstmöglicher Zeitpunkt, EG 11 TV-L Entgelttabelle)
Dienstort: LANUK Duisburg, Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg
Ihre Aufgabe
- Eigenständige Bearbeitung und Prüfung von Verwendungsnachweisen sowie Durchführung von Verfahrensabschlüssen (bereits bewilligter Fördermaßnahmen)
- Fertigung von Rückforderungsbescheiden
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und externen Dienstleistern
Ihr Profil
Fachlich
- verwaltungsspezifische Qualifikation (z.B. Verwaltungsfachwirte) bzw. Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst (seit 01.07.2016: Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) oder ein Studienabschluss - mindestens ab Bachelor oder Diplom (FH) - mit Inhalten aus den Bereichen Verwaltung, Finanzen, Wirtschaft, Agrar- oder Rechtswissenschaften (Ausschlusskriterium)
Von Vorteil
- fundierte Kenntnisse des Zuwendungsrechts und/oder mindestens erste Berufserfahrung in den Tätigkeiten einer Bewilligungsstelle bzw. auf der Zuwendungsempfängerseite
Persönlich
- hohe Motivation
- interdisziplinäre Aufgeschlossenheit
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
Benefits
- sinnhafte Tätigkeit in einer nachhaltig arbeitenden Behörde
- großzügige Homeoffice Möglichkeiten
- flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Gleitzeitregelungen mit Guthabenmöglichkeit
- Teilzeitbeschäftigung möglich
- gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- zusätzliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- attraktives Fortbildungsangebot und vielseitige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
- umfassendes Angebot im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- abwechslungsreiche Angebote von Corporate Benefits Germany GmbH
Das sind wir
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein – Westfalen (LANUK) ist als Landesoberbehörde in den Bereichen Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden, Luft und Klima tätig. Hier finden Sie weitere Informationen zum Arbeitgeber LANUK.
Der Fachbereich 17 administriert Fördermaßnahmen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW). Die inhaltliche Ausrichtung der Förderprogramme im Fachbereich 17 ist vielfältig. Die verschiedenen finanziellen Zuwendungen können dabei vom Land Nordrhein-Westfalen, dem Bund und/oder der EU kommen. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen und Projekte ist jeweils in den einzelnen Förderrichtlinien geregelt. Bewerben Sie sich jetzt und bereichern unser agiles, hochmotiviertes und kompetentes Team mit Ihren Soft Skills.
Das ist uns wichtig
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Außerdem sehen wir uns der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung grundsätzlich bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits in Ihrem Bewerbungsanschreiben hinzuweisen und einen Nachweis über den GdB oder die Gleichstellung anzufügen.
Ebenso wendet sich die Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 05.10.2026
per E-Mail (in einem PDF-Dokument) an jobs(at)lanuk.nrw.de unter Angabe der Kennziffer: FB 17_P2380
Gerne nehmen wir uns die Zeit für Sie, um weitere Fragen zu beantworten!
Die Fachabteilung gibt Ihnen Hintergrundinformationen zu der ausgeschriebenen Stelle und dem Arbeitsumfeld.
Stefan Kleinehakenkamp
Ihre Ansprechperson für fachliche Fragen
- stefan.kleinehakenkamp@lanuk.nrw.de
- 02361-3053075
Andre Pleil
Ihre Ansprechperson für allgemeine Fragen
- andre.pleil@lanuk.nrw.de
- 02361-3053530
Weitere Hinweise
Die Befristung erfolgt auf Grundlage des § 14 TzBfG. Die Bewerberin/der Bewerber darf nicht bereits beim Land NRW beschäftigt gewesen sein.
Infos zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Starten Sie Ihre Karriere bei uns – Wir geben auch Berufs- und Quereinsteigern eine Chance!

