DER ERSTEN BEIGEORDNETEN/ DES ERSTEN BEIGEORDNETEN (M/W/D)
Der Landrat
STELLENAUSSCHREIBUNG
Der Landkreis Barnim erstreckt sich vom Nordosten Berlins bis zur Grenze Polens. Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Eberswalde, ca. 45 km von Berlin entfernt. Der Landkreis Barnim umfasst eine Fläche von 1.479,59 km² und hat rund 200.000 Einwohner.
Beim Landkreis Barnim ist ab dem 1. Oktober 2026 die Stelle
DER ERSTEN BEIGEORDNETEN/ DES ERSTEN BEIGEORDNETEN (M/W/D)
vakant und zu besetzen.
Die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete wird auf Vorschlag des Landrates für die Dauer von 8 Jahren durch den Kreistag gewählt.
Die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und nimmt gemäß der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg die allgemeine Stellvertretung des Landrates wahr.
Zudem soll die Leitung des Dezernats für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Bauwesen übernommen werden. Das Dezernat umfasst das Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung, das Bauordnungs- und Planungsamt sowie das Umweltamt.
Eine Änderung der Organisationsstruktur bleibt vorbehalten.
Dienstsitz ist die Stadt Eberswalde.
Das Amt der Ersten Beigeordneten/ des Ersten Beigeordneten ist im Landkreis Barnim in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine den vorgenannten Voraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen sowie eine ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen. Darüber hinaus müssen die persönlichen Voraussetzungen zur Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß des Beamtenstatusgesetzes und des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg erfüllt werden, insbesondere darf bei der erstmaligen Berufung das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Es wird erwartet, dass die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete den Erstwohnsitz innerhalb des Landkreises Barnim nimmt und über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügt. Es besteht die Notwendigkeit, den Dienst gegebenenfalls auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu verrichten.
Umzugskosten und Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Schwerbehinderte werden bei Nachweis der gleichen Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Verfahrens eine Regelabfrage an die Verfassungsschutzbehörde nach § 3a Absatz 6 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber erfolgt, die zur Wahl vorgeschlagen werden.
Senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2026 (Ausschlussfrist) per Post an den:
Landkreis Barnim
Herrn Landrat Daniel Kurth
- Persönlich -
Stichwort: "Erste Beigeordnete/ Erster Beigeordneter"
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 34. KW 2026 stattfinden.
