Schwerpunktaufgaben:
-Aufgaben als örtliche Ordnungsbehörde, dazu zählt der ordnungsbehördliche Außendienst,
- die Absicherung etwaiger Gefahrenquellen,
- die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr,
- die Aufgaben nach Hundehalterverordnung,
- der Wahrnehmung der Aufgaben als Fundbüro,
- die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Jagdwesen,
- Prüfung und Entscheidung von Anträgen im Bereich der Sondernutzungssatzung,
- Prüfung und Bearbeitung im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst;
Mitarbeit bei weiteren Aufgaben im Sachgebiet. Die Aufgaben als örtliche Ordnungsbehörde schließen Vort-Ort-Kontrollen, eine Beweissicherung, den Erlass und die Durchsetzung von Verfügungen mit ein sowie das Arbeiten an Wochenenden und in den Abendstunden.