Berufsanerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung in der Familienberatungsstelle
Noch keine spannende Stelle für das Berufsanerkennungsjahr
zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in gefunden?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten Ihnen in unserem Dezernat III „Jugend und Soziales“ die Möglichkeit zur Ableistung eines Berufsanerkennungsjahres zur Erlangung der
staatlichen Anerkennung
als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m, w, d)
beginnend ab dem 01.01.2027 für die Dauer maximal eines Jahres mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden. Der Arbeitsort ist in Einbeck.
Ihr Einsatzgebiet während des Berufsanerkennungsjahres:
- Fachbereich 37 „Familienberatung“
Tätigkeitsfeld
Die Familienberatungsstelle bietet psychologisch-pädagogische Beratung für Erziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. Zum Angebot gehören Einzelfallberatung, präventive Angebote sowie Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Erziehende. Schwerpunkte in der Beratung sind Erziehungsfragen, Fragen zu Entwicklung und Verhalten von Kindern und Jugendlichen, familiäre Krisen und Konflikte, Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Die Beratung erfolgt wertschätzend, ressourcenorientiert und ggf. in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern der Kinder- und Jugendhilfe.
Die wesentlichen Inhalte des Berufsanerkennungsjahres:
Im Rahmen des Berufsanerkennungsjahres erfolgt der Einsatz in dem Bereich der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Es werden grundlegende Handlungskompetenzen sowie sozialpädagogische Arbeitsformen und Methoden aus den Bereichen Beratung, Kinderschutz, Lösungs-, Ressourcen- und Sozialraumorientierung, Empowerment und Rechtskenntnisse vermittelt. Die Inhalte des Berufsanerkennungsjahres umfassen u.a.:
- Einarbeitung in das Arbeitsfeld der Erziehungsberatung unter Berücksichtigung rechtlicher, organisatorischer und institutioneller Rahmenbedingungen sowie pädagogischer und psychologischer Grundlagen,
- Vertiefen und Anwenden beraterischer Methoden und fachlicher Vorgehensweisen in der Beratungsarbeit,
- Mitwirken bei Dokumentation, Evaluationen und statistischer Erfassungen von Beratungsprozessen,
- Erwerb und Weiterentwickeln beraterischer sowie methodischer Kompetenzen zur Vorbereitung und Durchführung von Erst- und Beratungsgesprächen unter fachlicher Anleitung,
- Vor- und Nachbereiten sowie Hospitation bei Beratungsgesprächen von Kindern, Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Familien,
- Mitarbeit bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Präventionsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen,
- Kennenlernen des Sozialraums sowie Mitwirken in der Zusammenarbeit mit Kooperations- und Netzwerkpartnern,
- Teilnahme an Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, kollegialen Fallbesprechungen sowie Risikoeinschätzungen,
- Teilnahme an Fachtagungen, Kriseninterventionen, Supervisionen sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten.
Wir bieten als Arbeitgeber:
- Eine attraktive Perspektive nach dem Erlangen der staatlichen Anerkennung: Bei persönlicher Eignung wird eine Übernahme in der Kreisverwaltung angestrebt.
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten nach Absprache zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- gute Fortbildungsmöglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung,
- vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
- Parkmöglichkeiten auf kostenlosen Parkplätzen in Einbeck,
- leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVPöD: Das monatliche Entgelt liegt aktuell bei 2.176,21 € (Stand 01.05.2026).
Das bringen Sie mit:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik (Bachelor of Arts),
- eine ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit sowie gute kommunikative Kompetenzen,
- Interesse an der Entwicklung und Anwendung beraterischer Fähigkeiten im Arbeitsfeld der Erziehungsberatung,
- Körperliche und psychische Belastbarkeit sowie ein konstruktiver Umgang mit Konfliktsituationen,
- Wertschätzende, respektvolle und empathische Grundhaltung gegenüber Ratsuchenden, Mitarbeitenden sowie Netzwerkpartner*innen,
- Offenheit und Sensibilität für kulturelle Vielfalt und unterschiedliche Lebensrealitäten,
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion sowie zur kontinuierlichen fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung,
- ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verbindlichkeit im beruflichen Handeln.
Das sollten Sie darüber hinaus wissen:
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei Frau Ritzke (Tel. 05551 / 708 – 81716), Ressort 2.1 „Personal“. Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie bei der Fachbereichsleitung Frau Rasch, (Tel. 05551 / 708 - 8241).
Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.
Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.
Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Bewerbungen sind bis einschließlich 02.08.2026 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich.
Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…
Wir freuen uns auf SIE!
