Sachbearbeitung Ordnungsamt/Feuerwehr
In der Stadtverwaltung Ellrich ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Sachbearbeitung Ordnungsamt/Feuerwehr (w/m/d) mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in der EG 6 TVöD-VKA.
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten
- Bearbeitung von Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Ordnungsrechts (bspw. Tiergefahrengesetz),
- Bearbeitung von ordnungsbehördlichen Sterbefällen,
- Bearbeitung von Anzeigen, Anträgen nach Sondernutzungssatzung, verkehrsrechtlichen Anordnungen
- Außendiensttätigkeiten wie Kontrollen und Überprüfungen,
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs im Rahmen von Kontrollgängen (Parkraum-überwachung),
- Bearbeitung von Angelegenheiten im Brand- und Katastrophenschutz
- Beschaffung von Material und Feuerwehrbedarf
- Mittelanmeldung und Bewirtschaftung in den Bereichen Ordnungsamt und Feuerwehr
Einstellungsvoraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) oder erfolgreich abgeschlossener Fortbildungslehrgang I
- wünschenswert ist die Qualifizierung zur „Fachkraft Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst“, oder die Bereitschaft diese Qualifizierung schnellstmöglich nachzuholen - in beiden Fällen ist ein schriftlicher Nachweis/Bereiterklärung notwendig -,
- eine verantwortungsbewusste, ordentliche und selbstständige Arbeitsweise,
- sicherer Umgang mit MS-Office Anwendungen,
- Einsatzbereitschaft auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit,
- Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zu Weiterbildungen außerorts.
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung (insbesondere Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse der Berufsschule/Verwaltungsschule, Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis zum 15. November 2026 an die
Stadtverwaltung Ellrich
Personalabteilung
Salzstraße 8
99755 Ellrich.
Für Personen mit Schwerbehinderung gelten bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung die Bestimmungen des SGB IX. Bitte weisen Sie uns in Ihrer Bewerbung auf eine eventuelle Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hin. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird der Eingang Ihrer Bewerbung nicht bestätigt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir von der Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzusehen. Weiterhin stimmen Sie mit der Abgabe der Bewerbung der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen personenbezogenen Daten zu. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer des Verfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet. Sollte eine Rücksendung der Unterlagen gewünscht sein, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
gez. Henry Pasenow/Bürgermeister

