Sachgebietsleitung Inneres (Hauptamt)
In der Stadtverwaltung Ellrich ist die Stelle der Sachgebietsleitung Inneres (Hauptamt) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zum 01. Oktober 2026 unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in der EG 9b TVöD-VKA.
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten
- Leitung des Hauptamtes mit seinen Bereichen Standesamt, Friedhofswesen, Meldewesen und Kultur
- Organisation und Koordination der Einsatzplanung der Mitarbeiter des Sachgebietes
- ständige Vertretung des Standesamtes
- Erstellung und Fortschreibung von Satzungen und weiterem Ortsrecht
- Sachbearbeitung Kindergärten
- Allgemeine Bürgerbetreuung – Soziale Angelegenheiten
- Betreuung der Schiedsstelle und gewählten Seniorenbeauftragten
- Betreuung und Organisation des Jugend- und Sozialausschusses der Stadt Ellrich
Einstellungsvoraussetzungen
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst, Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt (FL II) oder vergleichbar,
- abgeschlossene Ausbildung zum Standesbeamten (w/m/d), oder die Bereitschaft diese Ausbildung schnellstmöglich nachzuholen - in beiden Fällen ist ein schriftlicher Nachweis/Bereiterklärung notwendig -,
- wünschenswert ist eine mind. dreijährige Berufserfahrung in einer Führungsfunktion mit Personalverantwortung sowie verwaltungsrechtlichen Aufgaben,
- hohes Maß an Beurteilungs-, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen,
- Kenntnisse in der Mitarbeiterführung und Mitarbeiteranleitung,
- Einsatzbereitschaft auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Selbständigkeit,
- Sicherer Umgang mit MS-Office Anwendungen,
- bürgerfreundliches Auftreten,
- Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zu Weiterbildungen außerorts.
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung (insbesondere Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse der Berufsschule/Verwaltungsschule, Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis zum 31. August 2026 an die
Stadtverwaltung Ellrich
Personalabteilung
Salzstraße 8
99755 Ellrich.
Für Personen mit Schwerbehinderung gelten bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung die Bestimmungen des SGB IX. Bitte weisen Sie uns in Ihrer Bewerbung auf eine eventuelle Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hin. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird der Eingang Ihrer Bewerbung nicht bestätigt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir von der Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzusehen. Weiterhin stimmen Sie mit der Abgabe der Bewerbung der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen personenbezogenen Daten zu. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer des Verfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet. Sollte eine Rücksendung der Unterlagen gewünscht sein, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
gez. Henry Pasenow/Bürgermeister
