Professur für "Bauleitplanung und Städtebaurecht"
Professur für Bauleitplanung und Städtebaurecht
Kennziffer:SR1– 1 Stelle | Besoldungsgruppe W2 | unbefristet
Wir sind die Fachhochschule Erfurt - eine Hochschule mit familiärem Charakter: sechs Fakultäten, rund 4.000 Studierende und mehr als 120 Professor:innen arbeiten gemeinsam an einer nachhaltigen, lebenswerten Gesellschaft.
In der Fakultät Architektur und Stadtplanung werden die Fachrichtungen Architektur und Stadt- und Raumplanung angeboten. Die Stadt- und Raumplanung beschäftigt sich mit den vielfältigen Bedürfnissen der Gesellschaft an die bebaute und unbebaute Umwelt und den sich daraus ergebenden Nutzungskonflikten und Handlungsmöglichkeiten, u. a. in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Ökonomie, Freizeit und Erholung, Mobilität, Naturschutz sowie soziale und technische Infrastruktur. Im Kern der Lehre im Studiengang Stadt- und Raumplanung stehen die Studienprojekte.
Für dieses innovative Umfeld suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Persönlichkeit, die die Professur für Bauleitplanung und Städtebaurecht mit Engagement und Expertise übernimmt.
Ihre Aufgaben
- Sie vertreten das Themengebiet „Bauleitplanung und Städtebaurecht“ in praxisorientierter Lehre und anwendungsbezogener Forschung.
- Sie engagieren sich aktiv in der Selbstverwaltung und prägen die Zukunft der Hochschule mit.
- Sie schaffen ein inspirierendes Lernumfeld für unsere Studierenden.
- Sie knüpfen nationale und internationale Kooperationen, die neue Perspektiven eröffnen.
- Sie beteiligen sich an interdisziplinären Projekten, die gesellschaftliche Herausforderungen kreativ lösen.
- Sie initiieren und verantworten eigenständig Forschungs- und Transferprojekte – von der Konzeption über die Drittmitteleinwerbung bis zur Durchführung, Auswertung und Publikation der Ergebnisse.
Ihr Profil
- Sie besitzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Stadt- und Raumplanung oder einen vergleichbaren Studienabschluss mit Bezug zum Berufungsgebiet sowie die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch eine qualifizierte Promotion nachgewiesen wird.
- Sie weisen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vor, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
- Ihre pädagogische Eignung ist nachgewiesen – und zeigt sich in einer Lehre, die Studierende aktiviert, einbezieht und auf Augenhöhe begleitet.
- Sie haben Freude an zeitgemäßen Lehr- und Lernformaten.
- Sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens GER-Sprachniveau C1) ermöglichen Ihnen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen souverän durchzuführen. Sehr gute Englischkenntnisse runden Ihr Profil ab.
- Sie bringen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Partner:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft mit.
- Sie besitzen eine fachliche Expertise im Bereich „Bauleitplanung und Städtebaurecht“ und können zusätzlich für mehrere der nachfolgend genannten Aufgabenfelder Forschungs- und/oder Praxiserfahrung nachweisen:
- Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung
- Baunebenrecht (insbesondere in Bezug auf die Umweltbelange)
- Materielles und formelles Bauordnungsrecht
- Planungsrechtliche Bewertung von städtebaulichen Projekten
- Projekte der Städtebauförderung
- Nachhaltige Stadtentwicklungsprojekte
- Stadtentwicklungspolitische Initiativen und Informelle Instrumente der Stadtentwicklung
- Wohnungspolitik
Was wir Ihnen bieten
- Ein familiäres Arbeitsumfeld mit großem Gestaltungsfreiraum, um Ihre Ideen zu verwirklichen.
- Unterstützung durch hochschulinterne Einrichtungen, z. B. die Hochschulbibliothek, das Zentrum für Qualität, den Service Forschung und Transfer oder fakultätsspezifische Institute.
- Vielfältige Möglichkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zu innovativen Digitalisierungsprojekten, die neue Wege eröffnen.
- Individuelle Entwicklung durch Weiterbildungsangebote z.B. im Bereich Hochschuldidaktik.
- Die Landeshauptstadt Erfurt als zentraler, verkehrsgünstig gelegener Standort mit hoher Lebensqualität und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten.
Bewerbungshinweise
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.08.2026 ausschließlich online über unser Berufungsportal.
Bei Fragen steht Ihnen als Ansprechperson Prof. Dr. phil. Nikolai Roskamm zur Verfügung.
Die Fachhochschule Erfurt fördert aktiv Diversität und die Zusammenarbeit heterogener Teams. Qualifizierte Frauen fordern wir besonders zur Bewerbung auf, um den Anteil von Professorinnen in Lehre und Forschung zu erhöhen. Bei Fragen zur Gleichstellung der Geschlechter unterstützt Sie unser Team: gleichstellungsbeauftragte@fh-erfurt.de. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei einer erstmaligen Berufung erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet auf drei Jahre. Die rechtlichen Grundlagen für Ausnahmen sowie für eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit finden Sie in § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG.
Mehr Informationen zu Ihrer Professur an der FH Erfurt:
https://www.fh-erfurt.de/karriere/ihre-professur-an-der-fh-erfurt
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter:
https://www.fh-erfurt.de/karriere/stellenangebote/datenschutzhinweise-stellenausschreibungen
Bitte beachten Sie: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
