Sachbearbeitung für den Bereich Liegenschaften
Stellenausschreibung
Die Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein), mit ca. 13.500 Einwohnern, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden) eine/n
Sachbearbeiter/in (w/m/d) für den Bereich
Liegenschaften.
Diese abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe 8 TVöD (3.486,40 bis 4.230,97 Euro) vergütet.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Zentrale Bewirtschaftung und Mitwirkung bei der Unterhaltung der städtischen Grundstücke und Gebäude, insbesondere Beauftragung und Bearbeitung von wiederkehrenden Wartungsarbeiten, Abrechnung von Ver- und Entsorgungsaufwendungen, Ausschreibung und Abrechnung von Fremdleistungen, Beauftragung von Reparaturen
- Regelung der Reinigung aller städtischen Gebäude
- Kontierung sämtlicher Rechnungen des Liegenschaftsbereiches
- Mitwirkung bei der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferverträge, Überwachung der Verträge einschließlich Datenpflege
- Aufgaben des allgemeinen Gebäudemanagements, insb. Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen
- Öffentliche WC - Anlagen
- Zusammenarbeit mit der Grundstücksabteilung, insb. Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Allgemeine grundstücksrechtliche Fragen
Sie verfügen über
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation
- Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft
- gute Auffassungsgabe
- Team- und Kooperationsfähigkeit
- Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und systematischen Arbeiten
- Gute EDV - Kenntnisse im Bereich MS Office sowie in Fachanwendungen (u.a. GIS Programm, H&H proDoppik) oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Führerschein der Klasse B
Sie werden Teil eines interdisziplinär aufgestellten, motivierten und kollegialen Teams im Bereich der Grundstücke und Liegenschaften; eine nachhaltige Einarbeitung ist dadurch gewährleistet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit besteht die Möglichkeit, zumindest teilweise im Homeoffice tätig zu sein.
Wir bieten:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teilzeitmodelle möglich
- flexible Arbeitszeitgestaltung
- einen technisch gut ausgestatteten Arbeitsbereich
- ein motiviertes und kollegiales Team
- attraktive und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Möglichkeit der Entgeltumwandlung (Altersvorsorge)
- die Zahlung einer Jahressonderzahlung sowie ein jährliches Leistungsentgelt
- die Nutzung von Corporate Benefits
- die Beschäftigung in einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität in einer
- der schönsten Urlaubsregionen Deutschlands
Die Stadt Fehmarn verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig – Holstein und dem Frauenförderplan der Stadt Fehmarn. Da die Stadt Fehmarn eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ebenso werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe Ihres möglichen Eintrittstermines bis zum 07. Oktober 2026 an die Stadt Fehmarn, Personalabteilung Burg auf Fehmarn, Am Markt 1, 23769 Fehmarn oder per E-Mail an personalabteilung@stadtfehmarn.de.
Die Vorstellungsgespräche sollen voraussichtlich am 13. Oktober 2026 stattfinden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr May (Fachbereichsleiter Bauen und Häfen) selbstverständlich gerne zur Verfügung (Telefon 04371 / 506 ‑ 652 oder E-Mail: b.may@stadtfehmarn.de).
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Bewerberauswahl sowie in die Speicherung Ihrer Daten für die Dauer des Auswahlverfahrens ein. Bitte übersenden Sie keine Originale, Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt und nach Ablauf aller Anfechtbarkeitsfristen vor Ort datenschutzkonform entsorgt bzw. gelöscht. Ihre Einwilligung können Sie gem. Art. 7 Abs. 3 DGSVO jederzeit widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, von der Stadt Fehmarn nicht erstattet werden.
Fehmarn, den 17. September 2026
Stadt Fehmarn
Jörg Weber
Bürgermeister

