Verwaltungsfachangestellte
Stellenausschreibung
Die Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein), mit ca. 13.500 Einwohnern, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet als Elternzeitvertretung bis Ende November 2027 für ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30-39 Wochenstunden eine
Sachbearbeitung (w/m/d) für den Bereich
Einwohnermeldeamt
im Fachbereich Ordnung und Soziales. Für diese Tätigkeit wird eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 6 TVöD gezahlt (3.240,30 bis 3.926,20 Euro).
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Das Aufgabengebiet Einwohner-/Meldewesen umfasst im Wesentlichen:
- Selbständige Erledigung aller im Einwohnermeldeamt anfallenden Arbeiten
- Bearbeitung von Ausweis- und Passangelegenheiten
- Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen
- Datenübermittlung an Dritte und Behörden
- Wohnsitzermittlungen – örtliche Ermittlungen
- Festlegung der Hauptwohnung nach dem Bundesmeldegesetz
- Erteilung/Ablehnung von Auskunftssperren, Übermittlungssperren
und Sperrvermerken
- Beantragung/Abrechnung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
- Ausstellung von Meldebescheinigungen
- Führung/Auswertung des Melderegisters und Erteilung von Melderegisterauskünften
- Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften
- Beantragung/Abrechnung Fischereischeine
- Mitwirkung im Aufgabengebiet Wahlen
Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sie verfügen über:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, oder eine vergleichbare Qualifikation
- Idealerweise einschlägige Erfahrungen im Bereich des Bundesmeldegesetztes, Personalausweis- und Passgesetzes
- Team- und Kooperationsfähigkeit
- ein hohes Maß an Kundenorientierung
- Kommunikative Fähigkeit und ein sicheres und verbindliches Auftreten, freundlicher Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Selbständiges, eigenverantwortliches und gewissenhaftes Arbeiten
- gute EDV - Kenntnisse im Bereich MS Office
- Kenntnisse im Fachverfahren VOIS sind wünschenswert
- Führerschein Klasse B bzw. die gesundheitliche Eignung zum Führen von Dienstfahrzeugen
Wir bieten:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teilzeitmodelle möglich
- flexible Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten
- einen technisch gut ausgestatteten Arbeitsbereich
- ein motiviertes und kollegiales Team
- attraktive und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Möglichkeit der Entgeltumwandlung
- die Zahlung einer Jahressonderzahlung sowie ein jährliches Leistungsentgelt
- die Teilnahme an Corporate Benefit
- die Beschäftigung in einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität in einer der schönsten Urlaubsregion Deutschlands
Die Stadt Fehmarn verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Stadt Fehmarn eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ebenso werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe Ihres möglichen Eintritts-termines bis zum 10. November 2026 an die Stadt Fehmarn, Personalabteilung, Burg auf Fehmarn, Am Markt 1, 23769 Fehmarn oder bevorzugt per E-Mail an personalabteilung@stadtfehmarn.de.
Die Vorstellungsgespräche sollen voraussichtlich am 19. November 2026 stattfinden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Saalfeld (Fachbereichsleiterin Ordnung und Soziales) selbstverständlich gerne zur Verfügung (Telefon 04371 / 506 ‑ 621 oder E-Mail: s.saalfeld@stadtfehmarn.de).
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Bewerberauswahl sowie in die Speicherung Ihrer Daten für die Dauer des Auswahlverfahrens ein. Bitte übersenden Sie keine Originale, Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt und nach Ablauf aller Anfechtbarkeitsfristen vor Ort datenschutz-konform entsorgt bzw. gelöscht. Ihre Einwilligung können Sie gem. Art. 7 Abs. 3 DGSVO jederzeit widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, von der Stadt Fehmarn nicht erstattet werden.
Fehmarn, den 16. Oktober 2026
Stadt Fehmarn
Jörg Weber
Bürgermeister

