Schlosser (m/w/d)
Die Sängerstadt Finsterwalde sucht zum 01.02.2027 in unbefristeter Anstellung einen
Schlosser (m/w/d)
in Vollbeschäftigung (39 Stunden/Woche) für den Wirtschaftshof.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Schlosser- und Metallbauarbeiten
- Wartung und Instandhaltung
- Erstellung und Aktualisierung von Wartungsprotokollen und Wartungsübersichten
- Unterhaltung öffentlicher Anlagen
- Winterdienst
Wir erwarten:
- abgeschlossene Ausbildung als Schlosser, Metallbauer, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker oder eine vergleichbare Qualifikation
- gültige Schweißerpässe zwingend erforderlich
- Führerschein Klasse C/C1E zwingend erforderlich
- Erfahrung im Umgang mit Bauhofmaschinen und Kleingeräten wünschenswert
- Kenntnisse im Bereich Hydraulik und Fahrzeugtechnik wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
- bei Vorliegen der persönlichen Qualifikation des Bewerbers (m/w/d) eine Entlohnung nach Entgeltordnung TVöD in die EG 5
- einen jährlichen Erholungsurlaub gemäß TVöD von 31 Tage
- eine Jahressonderzahlung mit der Möglichkeit der Umwandlung in bis zu 3 zusätzliche Urlaubstage
- ein alternatives Entgeltanreizsystem
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
- Team-/ Mitarbeiterevents
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Nachweise der Qualifikationen, Arbeitszeugnisse) sind bis 18.11.2026 vorzugsweise per Mail im PDF-Format zu richten an:
oder postalisch an
Stadt Finsterwalde
Personalmanagement
Kennwort „Schlosser“
Schloßstr. 7/8
03238 Finsterwalde
Später eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und entsprechend der geltenden Bestimmungen verarbeitet. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber (m/w/d) in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen sind erwünscht und werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Geltendmachung der Rechte sollte mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erfolgen.
Reisekosten für ein mögliches Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

