Straßenwärter (m/w/d)
Die Sängerstadt Finsterwalde sucht zum 01.02.2027 in unbefristeter Anstellung zwei
Straßenwärter (m/w/d)
in Vollbeschäftigung (39 Stunden/Woche) für den Wirtschaftshof.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Unterhaltung von Straßen und Wegen
- Unterhaltung der Straßenentwässerung
- Unterhaltung öffentlicher Anlagen
- Bedienen, Warten und Pflegen von Maschinen- und Fahrzeugen
- Verkehrssicherung
- Winterdienst
Wir erwarten:
- abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter, Tiefbaufacharbeiter, Straßenbauer, Garten- und Landschaftsbauer oder eine vergleichbare Qualifikation
- Führerschein Klasse C/C1E zwingend notwendig
- Bedienberechtigung für Radlader, Minibagger, Flurförderfahrzeuge und Kleingeräte wünschenswert
- Sägeschein Modul A-C wünschenswert
- Erfahrung in der kommunalen Straßenunterhaltung wünschenswert
- Kenntnisse der RSA wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
- bei Vorliegen der persönlichen Qualifikation des Bewerbers (m/w/d) eine Entlohnung nach Entgeltordnung TVöD in die EG 5
- einen jährlichen Erholungsurlaub gemäß TVöD von 31 Tage
- eine Jahressonderzahlung mit der Möglichkeit der Umwandlung in bis zu 3 zusätzliche Urlaubstage
- ein alternatives Entgeltanreizsystem
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
- Team-/ Mitarbeiterevents
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Nachweise der Qualifikationen, Arbeitszeugnisse) sind bis 18.11.2026 vorzugsweise per Mail im PDF-Format zu richten an:
oder postalisch an
Stadt Finsterwalde
Personalmanagement
Kennwort „Straßenwärter“
Schloßstr. 7/8
03238 Finsterwalde
Später eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und entsprechend der geltenden Bestimmungen verarbeitet. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber (m/w/d) in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen sind erwünscht und werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Geltendmachung der Rechte sollte mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erfolgen.
Reisekosten für ein mögliches Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

