Justizhelfer - Teilzeit / Minijobber - (m/w/d) - als Krankheitsvertretung
Öffentliche Stellenausschreibung
Bei der Staatsanwaltschaft Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Justizhelfer/Justizhelferin (m/w/d) im Bereich der Wachtmeisterei (Krankheitsvertretung)
zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026 mit bis zu 25 Wochenstunden zu besetzen.
Über uns
Bei der nördlichsten Staatsanwaltschaft Deutschlands in Flensburg sind ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Jährlich werden etwa 35.000 Ermittlungsverfahren bearbeitet. Zum Zuständigkeitsgebiet gehören die Amtsgerichte Flensburg, Husum, Niebüll und Schleswig.
Es gibt verschiedene Abteilungen und Gruppen denen u.a. Kapitaldelikte, Betäubungsmittelkriminalität, Jugendkriminalität, Sexualdelikte, politische Delikte und allgemeine Strafsachen zugeordnet sind. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ist Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Staatsschutzverfahren.
Ihre Aufgaben
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Scannen und Kopieren
- Sortierung des Schriftgutes in Papier und digital
- Umgang mit rechtssuchendem Publikum
- Hilfstätigkeiten in der Wachtmeisterei
Das bringen Sie mit:
- soziale Kompetenz und Teamfähigkeit,
- Konfliktfähigkeit,
- Informations- und Kommunikationsfähigkeit,
- sicheres Auftreten auch gegenüber schwierigem Publikum
- Organisationskompetenz und Eigenverantwortlichkeit
- Flexibilität
- Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 4 möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
- Deutschland-Jobticket zum derzeitigen Preis unter 30 EUR
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte an die Leitende Oberstaatsanwältin, Verwaltung, Südergraben 22, 24937 Flensburg oder gerne in elektronischer Form an (verwaltung@stafl.landsh.de).
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für Fragen zum Tarifrecht, zum Verfahren und zum Anforderungsprofil sowie den damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen die Geschäftsleiterin, Frau Vogelpohl
(nadine.vogelpohl@stafl.landsh.de oder Tel. 0461-89 559), gern zur Verfügung.
Die Leitende Oberstaatsanwältin Flensburg verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens (Erfassung und Verwaltung der Bewerbung) auf Grundlage des § 85 Absatz 1 Landesbeamtengesetz und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes und nimmt diese in eine Bewerberliste auf.
Die Leitende Oberstaatsanwältin Flensburg speichert die personenbezogenen Daten solange diese für den erhobenen Zweck nach Art. 17 DS-GVO erforderlich sind, längstens jedoch solange Aufbewahrungsvorschriften dies vorschreiben. Für den Fall, dass eine Bewerbung zur Einstellung führt, werden die mit der Bewerbung übermittelten Unterlagen weiterverarbeitet und in die Personalakte überführt.
