Leitung der Justizvollzugsanstalt (m/w/d)
Öffentliche Stellenausschreibung
für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
In der Justizvollzugsanstalt Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Leitung der Justizvollzugsanstalt (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit und Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Die Justizvollzugsanstalt Flensburg verfügt über 60 Haftplätze und ist für den Vollzug der Untersuchungshaft sowie Strafhaft für erwachsene männliche Gefangene im Erst- und Regelvollzug zuständig. Rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Vollzugs- und Verwaltungsbereichen der Justizvollzugsanstalt tätig, wirken im Bereich der Strafhaft gemeinsam auf das Ziel hin, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und sichern durch den Vollzug der Untersuchungshaft einen reibungslosen Verfahrensablauf im Strafverfahren.
Die Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Flensburg ist als Behördenleitung verantwortlich für die recht- und zweckmäßige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Vollzugseinrichtung und den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb.
Die Justizvollzugsanstalt Flensburg wird seit 2024 umfassend saniert und umgebaut. Aufgrund dessen ist der Dienstort bis voraussichtlich 2028 die Jugendanstalt Schleswig.
Ihre Aufgaben
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
- Verantwortung für die recht- und zweckmäßige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Anstalt
- Personalverantwortung und Personalführung für ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Organisation und Koordinierung der Betriebsabläufe
- Erlass von Richtlinien für die Vollzugsgestaltung
- Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt (Regelung von Sicherheitsangelegenheiten, Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, Brandschutz)
- Bauliche und inhaltliche Weiterentwicklung der Vollzugseinrichtung
- Bearbeitung von Angelegenheiten mit grundsätzlicher und besonderer Bedeutung
- Vollzugsleitungsaufgaben
- Aufgaben der Verwaltungsdienstleitung sowie der Arbeits-, Bau- und Wirtschaftsverwaltung
- Beauftragte/r für den Haushalt
- Vertretung der Vollzugseinrichtung nach außen
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz oder Fachrichtung Allgemeine Dienste oder vergleichbare (Fach-)Hochschulabschlüsse
- eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Mitarbeiterführung
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
- vertiefte Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten (insbesondere Vollzugsrecht, Personalrecht, Haushaltsrecht)
- Kenntnisse der zentralen Themen des Justizvollzugs, zum Beispiel durch berufliche Erfahrung als Vollzugsabteilungs- und/oder Verwaltungsdienstleitung in einer Justizvollzugsanstalt
- analytisches Denken
- Freude am Arbeiten im Team und Förderung von Zusammenarbeit
- die Fähigkeit zur zielgerichteten und adressatengerechten Kommunikation
- die Fähigkeit, Entscheidungen verbindlich zu treffen und Verantwortung zu übernehmen
- Innovationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Soziale und interkulturelle Kompetenz
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage, zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 5 Landesbeamtengesetz erreicht werden. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich. Die Übertragung der Führungsaufgabe erfolgt zunächst auf Probe gemäß § 31 TV-L für die Dauer von zwei Jahren.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
19.07.2026
an das Ministerium für Justiz und Gesundheit – z. H. Frau Rohde – Lorentzendamm 35, 24103 Kiel, gerne in elektronischer Form an bewerbung.im.vollzug@jumi.landsh.de.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Rohde (Mareike.Rohde@jumi.landsh.de oder Tel. 0431 - 9882130) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und der damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Kilian-Georgus (Juergen.Kilian-Georgus@jumi.landsh.de oder Tel. 0431 - 9883824).
