Mitarbeiter für den Gemeindebauhof (m/w/d)
Die Gemeinde Frankenwinheim sucht Verstärkung!
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt stellt die Gemeinde Frankenwinheim einen
Mitarbeiter für den Gemeindebauhof (m/w/d)
in Vollzeit und unbefristet ein.
Der Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Ihre Aufgaben:
- Pflege der gemeindlichen Außen- und Grünanlagen
- Landschafts- und gärtnerische Pflegearbeiten (z. B. Rasen-, Hecken- und Baumpflege)
- Straßenreinigungs- und Straßenunterhaltungsarbeiten
- Winterdienst einschließlich Ruf- und Bereitschaftsdiensten (auch an Wochenenden und Feiertagen)
Ihr Profil:
- Erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige handwerkliche Berufsausbildung, vorzugsweise im gärtnerischen Bereich
- Sicherer Umgang mit Maschinen und Geräten des Bauhofs (z. B. Schlepper)
- Führerschein Klasse BE, C/CE wünschenswert
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere im Winterdienst
- Selbstständige, zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Eigeninitiative sowie gutes Arbeits- und Sozialverhalten
- Körperliche Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung für Arbeiten im Außenbereich
Wir bieten Ihnen:
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer tariflichen Vergütung nach TVöD-VKA
- Einen zuverlässigen und familienfreundlichen Arbeitgeber
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelte und eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- Vielfältige Möglichkeiten, die Zukunft der Gemeinde Frankenwinheim aktiv mitzugestalten
- Persönliche Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Gestalten Sie die Zukunft von Frankenwinheim mit seinem Ortsteil Brünnstadt mit und bewerben Sie sich bis spätestens 13.07.2026 direkt im Bewerberportal. https://www.mein-check-in.de/vg-gerolzhofen
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen?
Frau Böhm, Erste Bürgermeisterin (Tel. 0171 3071492), und Frau Dietrich vom Personalamt (Tel. 09382 607 16) stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen – Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen – werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen unter https://www.mein-check-in.de/vg-gerolzhofen/privacy
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