In der Gemeinde Freiensteinau ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters (m/w/d) im Wege der Direktwahl neu zu besetzen
In der Gemeinde Freiensteinau ist die hauptamtliche Stelle
der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters (m/w/d)
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen
Die Gemeinde Freiensteinau hat 12 Ortsteile und insgesamt 2.972 Einwohner. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau besteht aus 19 Mitgliedern.
Der Bürgermeister (m/w/d) wird am Sonntag, 13.09.2026 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Freiensteinau für die Dauer von 6 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keiner der Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 27.09.2026 unter den beiden Bewerbern (m/w/d), die im ersten Wahlgang die höchste Stimmzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.
Beginn der Amtszeit ist der 01.01.2027.
Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister (m/w/d) wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 39 Abs. 2 i. V. m. § 31 und § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 06.07.2026 um 18.00 Uhr schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau einzureichen.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 06.07.2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter
https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen/vordrucke-fuer-parteien-waehlergemeinschaften-und-einzelbewerberinnen-und-bewerber eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen oder in schriftlicher Form bei dem Gemeindewahlleiter angefordert werden.
Ausgenommen hiervon ist das Formular DW 7 – Formblatt Unterstützungsunterschrift, das von dem Gemeindewahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Die vollständige Bekanntmachung zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Freiensteinau wurde am 13.05.2026 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Freiensteinau (Nr. 20/2026) öffentlich bekannt gemacht; weiterhin ist diese ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Gemeinde Freiensteinau – www.freiensteinau.de – einsehbar und kann zusätzlich unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Freiensteinau
gez. Sascha Spielberger
