Leiter*in für die Innere Verwaltung in Vollzeit (39 Std./Woche)
Leiter*in für die Innere Verwaltung in Vollzeit (39 Std./Woche)
Die Stadt Friedland schreibt diese Stelle zur sofortigen Besetzung aus.
Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet für 2 Jahre gemäß § 14 (2) Teilzeit- und
Befristungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Vergütung erfolgt nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD-VKA). Eine Fortführung der Zusammenarbeit
wird angestrebt.
Die Stadt Friedland fördert aktiv die Gleichstellung aller sich Bewerbenden. Wir begrüßen
deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion,
Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Ihre Aufgabenschwerpunkte sind:
- Leitung der Inneren Verwaltung
o Personalwesen
- Einstellung, Betreuung und Verwaltung von Mitarbeiter*innen
- Personalorganisation, Stellenplan, Qualifikation
- Gehaltsabrechnung
o IT/ Digitalisierung
o Vertragsmanagement
o Prozessmanagement, -optimierung
o Sitzungsdienst
- Klärung kommunalrechtlicher Fragen
o Leitung der Sekretariate
o Haushalt- und Rechnungswesen
- Planung
- Budgetverwaltung
o Steuerung, Organisation und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Verwaltung und des Geschäftsbetriebes
o Erarbeitung von Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen
o Teilnahme und Beratung in Sitzungen
o Wahlen
Mehr als nur Arbeit – darauf können Sie sich freuen
Wir haben ein großartiges Team.
- Anspruchsvolle Leitungsposition mit interessanten, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben
- Flexible Arbeitszeit
- Mobiles Arbeiten
- anteiliger Jahresurlaub gemäß TVöD-VKA sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
- Vergütung nach TVöD-VKA EG 11 – Stufe je nach Erfahrung
- Jahressonderzahlung
- betriebliche Altersvorsorge bei der Brandenburger Zusatzversorgungskasse
- Gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Die Möglichkeit der Nutzung vermögenswirksamer Leistungen,
- Ein motiviertes engagiertes Team und eine kreative, kollegiale Atmosphäre
- Regelmäßige fachbezogene Aus- und Weiterbildung
Was wir erwarten
- Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Verwaltungs-Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften bzw. Verwaltungsfachwirt*in, Angestelltenlehrgang 2 oder vergleichbarer Abschluss
- Nachgewiesene mehrjährige Praxiserfahrung sowie Führungserfahrung und Sozialkompetenz
- Entscheidungsfreudige und motivierende Persönlichkeit mit einem verbindlichen und wertschätzenden Auftreten
- Vertiefte Kenntnisse in den Gebieten des Personalrechts, Vertrags- und Vergaberecht, Kommunalrecht, Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
- Leistungsorientiertes Denken und Handeln
- Sicheres Auftreten, Konfliktfähigkeit, Lösungsorientierung
- Sehr gute sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen
- Führerschein Kl. B und Bereitschaft zum Führen eines PKW
- wünschenswert ist einer Mitgliedschaft bei einer Freiwilligen Feuerwehr
Bewerben Sie sich bis zum 30.09.2026 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, aussagefähigen Unterlagen und lückenlosen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen).
Bitte senden Sie vollständige Unterlagen entweder per Post an die Stadt Friedland,
Personalverwaltung, Lindenstr. 13, 15848 Friedland oder bevorzugt per E-Mail an
bewerbung@friedland-nl.de
Sie haben Fragen? Melden Sie sich jederzeit. Wir freuen uns auf Sie!
Telefon: 033676 609-31
E-Mail: bewerbung@friedland-nl.de
Hinweise:
Spätestens zu Beginn einer Tätigkeit in der Stadt Friedland muss ein Führungszeugnis
vorgelegt werden.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten
elektronisch erfasst und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wenn
Sie eine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir Sie einen ausreichend
frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Ansonsten werden die eingereichten
Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

