Leitung (m/w/d) des Amtes für Jugend und Familie
Für das Amt für Jugend und Familie der Stadt Fulda suchen wir zum 01.01.2027
Leitung (m/w/d) des Amtes für Jugend und Familie
Entgeltgruppe 15 TVöD│Besoldungsgruppe A 15 HBesG
unbefristet│Vollzeit│Teilzeit möglich│Flexibilität erforderlich
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Amt für die Planung, Steuerung und teilweise Durchführung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien nach §§ 11-41a ohne 16, 22-24 SGB VIII zuständig. Dazu gehören insbesondere Beratungs-, Unterstützungs- und Schutzleistungen sowie die Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe. Darüber hinaus verantwortet das Amt die Kostenbeteiligung und Kostenerstattung in der Jugendhilfe sowie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Zusätzlich nimmt das Amt Aufgaben der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX für junge Menschen bis zum Schulabschluss wahr.
Die fachliche, organisatorische und finanzielle Steuerung der vielfältigen Leistungen erfordert eine enge Verbindung von pädagogischen, rechtlichen, verwaltungsbezogenen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen sowie ein hohes Maß an Führungs- und Steuerungskompetenz.
Ihre Aufgaben
- Führung und Leitung des Amtes, insbesondere Personal- und Steuerungsverantwortung, Entscheidung in wichtigen fachlichen, personellen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten sowie Bearbeitung schwieriger Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung (Wahrnehmung der Leitungsaufgaben nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Fulda)
- Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss
- Strategische und inhaltliche Weiterentwicklung der Leistungen anhand der ermittelten Bedarfe
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe
- Zusammenarbeit mit den Systemen Schule, Gesundheit und Arbeitsmarkt
- Vertretung des Amtes nach außen
- bei Bedarf Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien
Ihr Profil
Fachliche Voraussetzungen:
- Beamtinnen und Beamte des höheren allg. Verwaltungsdienstes oder vergleichbare Beschäftigte
- Beamtinnen und Beamte des gehobenen allg. Verwaltungsdienstes, die die Voraussetzungen für einen Qualifikationsaufstieg in den höheren Dienst nach § 37 Hess. Laufbahnverordnung oder einen Erfahrungsaufstieg nach § 38 Hess. Laufbahnverordnung erfüllen, wobei die Bewährungszeit auf der ausgeschriebenen Leitungsstelle erfolgen kann
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem sozialpädagogischen Studienabschluss mit staatlicher Anerkennung oder mit einem abgeschlossenen pädagogischen Hochschulstudium
- Alternativ abgeschlossene Weiterbildung als Verwaltungsfachwirt/in
- Erfahrungen in der Mitarbeiterführung sind erforderlich
- fundierte Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen im Jugendhilferecht sind wünschenswert
Persönliche Kompetenzen:
- Zielorientierte und wertschätzende Führungsstärke im Rahmen eines kooperativen Führungsstils
- Kooperations- und Organisationsgeschick
- Gestaltungswillen mit der Fähigkeit zu strategischem und konzeptionellem Denken
- Sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Hohe Sozialkompetenz, insbesondere ausgeprägtes Kommunikations- und Einfühlungsvermögen, um Mitarbeitende für Themen zu begeistern und in Veränderungsprozessen mitzunehmen
- Hohes Engagement und Leistungsbereitschaft, auch hinsichtlich dienstlicher Aufgaben außerhalb üblicher Arbeitszeiten
- Erfahrung in der Kommunikation mit Gremien und der Öffentlichkeit
- Erfüllung der Voraussetzungen des § 72 SGB VIII
Benefits
Werden Sie Teil unseres Teams
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Fulda
Personalamt
Frau Bettina Stelzner
Leiterin Personalamt
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661/102-1142
E-Mail: bewerbung@fulda.de
Interessiert?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich unter karriere-stadt.fulda.de möglichst über unser Online-Bewerbungsverfahren.
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Die Bewerbungsfrist endet am 28.06.2026.
Telefon: 0661/102-1142
E-Mail: bewerbung@fulda.de
Fachliche Informationen: Herr Mölleney (0661/102-1900)
Personalrechtliche Informationen: Frau Stelzner (0661/102-1150)
Hinweise
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz und/oder weiteren Sprachkenntnissen sind besonders erwünscht. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da in diesem Bereich eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht (§ 9 Abs. 1 HGlG).
Datenschutzhinweis
Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss des Verfahrens unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
