Hilfsgärtner/Hilfsgärtnerin (m/w/d)
Bei der Stadt Geilenkirchen (ca. 30.000 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine unbefristete Vollzeitstelle als Hilfsgärtner/Hilfsgärtnerin (m/w/d) im Amt Stadtbetrieb zu besetzen.
Das bieten wir:
- einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- geregelte Lohnanpassungen, Jahressonderzahlung, LOB und betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Jahresurlaub plus arbeitsfreie Tage an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
- Angebote des Gesundheitsmanagements (z. B. Massagen)
- Möglichkeit des Dienstfahrrad-Leasings
Ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
- Pflege und Instandhaltung von Grünflächen, Wegen und Außenanlagen in den öffentlichen Grünanlagen mit dem Schwerpunkt Friedhof
- Unterstützung bei Pflanzarbeiten, Bewässerung und Unkrautentfernung
- saisonale Tätigkeiten wie z. B. Laubentfernung, Rückschnitt und Rasenmähen
- Unterstützung bei allen anfallenden Arbeiten im Amt Stadtbetrieb
Ihr Profil:
- Gartenbauwerker/in (m/w/d) oder motivierte/r Bewerber/in (m/w/d) mit handwerklichem Geschick und technischem Verständnis, mit der Bereitschaft, sich zusätzliches Wissen und Fähigkeiten anzueignen
- Führerschein Klasse B, wünschenswert Klasse BE
- körperliche Belastbarkeit und Freude an der Arbeit in der Natur
- Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten
- Zuverlässigkeit, Sorgfalt und respektvoller Umgang mit Friedhofsbesuchern
- Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaft und Winterdienst sowie zur Dienstleistung außerhalb der Regelarbeitszeit
Arbeitszeit und Vergütung:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Eine Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich; angestrebt wird insgesamt eine möglichst vollständige Stellenbesetzung. Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung (VKA) und ist je nach persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 4 TVöD möglich.
Die Stadt Geilenkirchen fördert aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung. Wir begrüßen Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Behinderung, Religion, Nationalität, Weltanschauung und sexueller Orientierung und Identität. Die Bestimmungen des AGG, LGG NRW und SGB IX finden Anwendung.
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, vollständiger Tätigkeitsnachweis, Zeugnis/Nachweis des Berufsabschlusses, Arbeitszeugnisse) sowie E-Mail-Adresse über unser Bewerbungsportal auf https://www.geilenkirchen.de/karriere/ bis zum 05.07.2026. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an bewerbung@geilenkirchen.de senden oder in Ausnahmefällen per Post einreichen an den
Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen
Hauptamt
Markt 9
52511 Geilenkirchen
Die einzelnen Anhänge sollten eine Dateigröße von 1 MB nicht überschreiten.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden.
Haben Sie Fragen?
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen Frau Aretz-Müller (Tel. 02451/629-201; E-Mail: bewerbung@geilenkirchen.de).
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an Frau Wauben (Tel. 02451/629-165; E- Mail: bewerbung@geilenkirchen.de).
Mehr über die Stadt Geilenkirchen finden Sie auf unserer Website: www.geilenkirchen.de
