Maler/in und Lackierer/in (m/w/d)
Bei der
Stadt Geilenkirchen (ca. 30.000 Einwohner)
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Maler/in und Lackierer/in (m/w/d)
im Amt Stadtbetrieb zu besetzen.
Das bieten wir:
- einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- geregelte Lohnanpassungen, Jahressonderzahlung, LOB und betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Jahresurlaub plus arbeitsfreie Tage an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
- Angebote des Gesundheitsmanagements (z. B. Massagen)
- Möglichkeit des Dienstfahrrad-Leasings
Ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
- Innenanstrich, Lackieren, Tapezieren, Bodenbeläge
- Außenanstrich, Fassadenanstrich, Fassadeninstandhaltung
- Trockenbauarbeiten
- Renovierungs-, Sanierungs- und Umbauarbeiten
- Unterstützung bei fachfremden Aufgaben wie z. B. Schreinerarbeiten, Möbeltransporten
- Teilnahme an der Rufbereitschaft (z.B. Winterdienst)
- Bereitschaft zur Dienstleistung außerhalb der Regelarbeitszeit
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung als Maler/in und Lackierer/in (m/w/d)
- gute Kenntnisse in der Farbgestaltung und Oberflächenbehandlung
- ein hohes Maß an physischer Belastbarkeit und Selbständigkeit sowie hohe Einsatzbereitschaft
- Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten
- systematische, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Führerschein Klasse B, wünschenswert Klasse BE
Arbeitszeit und Vergütung:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Eine Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich; angestrebt wird insgesamt eine möglichst vollständige Stellenbesetzung. Die Eingruppierung ist je nach persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 6 TVöD möglich.
Die Stadt Geilenkirchen fördert aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung. Wir begrüßen Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Behinderung, Religion, Nationalität, Weltanschauung und sexueller Orientierung und Identität. Die Bestimmungen des AGG, LGG NRW und SGB IX finden Anwendung.
Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, vollständiger Tätigkeitsnachweis, Zeugnis/Nachweis des Berufsabschlusses, Arbeitszeugnisse) sowie E-Mail-Adresse über unser Bewerbungsportal auf https://www.geilenkirchen.de/karriere/ bis zum 14.06.2026. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an bewerbung@geilenkirchen.de senden oder in Ausnahmefällen per Post einreichen an den
Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen
Hauptamt
Markt 9
52511 Geilenkirchen
Die einzelnen Anhänge sollten eine Dateigröße von 1 MB nicht überschreiten.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden.
Haben Sie Fragen?
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen Frau Aretz-Müller (Tel. 02451/629-201; E-Mail:
bewerbung@geilenkirchen.de).
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an Frau Wauben (Tel. 02451/629-165; E- Mail: bewerbung@geilenkirchen.de).
Mehr über die Stadt Geilenkirchen finden Sie auf unserer Website: www.geilenkirchen.de
