Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter (w/m/d) im Referat Kinder, Jugend und Familien
Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Team Nord die Teilzeitstelle
einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters (w/m/d)
Kennziffer: E 2026 - 074 (bitte bei Bewerbung angeben)
befristet im Rahmen eines Vertretungsverhältnisses zu besetzen.
Das sind Ihre Aufgaben bei uns:
In der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern erhalten Familien vertrauliche Gespräche und Unterstützung z.B. bei Fragen zur Erziehung, Entwicklung, Schule, Trennung/Scheidung oder Konflikten im Familienleben. Zudem ist der Fachdienst zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeplanung für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 35a SGB VIII in die Beratungsstelle integriert.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten
- Beratung und Durchführung von pädagogisch-therapeutischen Angeboten
- Begleitung und Beratung von Familien in Trennung und bzw. oder Scheidung
- Kooperation mit allen Diensten und Einrichtungen der Jugend- und Gesundheitshilfe, Schulen, Kliniken etc.
- Entwicklung und Durchführung präventiver Angebote in der Beratungsstelle und anderen Einrichtungen, insbesondere in Familienzentren
Das bringen Sie mit:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsproblemen, Entwicklungsauffälligkeiten, familiären Krisen sowie bei Trennung und bzw. oder Scheidung sowie in der Jugendhilfe sind für die Aufgabenerledigung von Vorteil.
Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:
- Kenntnisse und Erfahrungen in Interventionstechniken, Beratungsansätzen und Ansätzen der Verhaltensmodifikation
- Hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Eine strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware wird neben der Bereitschaft, sich in entsprechende Fachanwendungen einzuarbeiten, erwartet.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Wir bieten Ihnen:
- Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
- Ein Arbeitsplatz in einer befristeten Teilzeitstelle mit einem Umfang von 76,92% (30 Stunden/Woche)
- Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. S 12 TVöD-SuE
- Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells
- Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
- Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
- Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV
Das ist Ihre Ansprechpartnerin:
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Leiterin der Beratungsstelle, Frau Sukowski (Tel. 0209 169 - 53 98), gerne zur Verfügung.
Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Sie fühlen sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 10.09.2026 direkt hier durch Klick auf "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.
