Futtermittelkontrolleur/-in (m/w/d) - Direkteinstieg oder Qualifizierung
Im Landkreis Jerichower Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine Stelle als
Futtermittelkontrolleur/-in (m/w/d) – Direkteinstieg oder Qualifizierung
im Amt für Verbraucherschutz zu besetzen.
Die Stelle kann entweder im Direkteinstieg bei bereits vorhandener Sachkunde oder im Rahmen einer Qualifizierung zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde besetzt werden.
Der Dienstort ist Genthin.
Ihre Aufgaben:
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung bzw. bei Vorliegen der erforderlichen Sachkunde umfasst die Tätigkeit die amtliche Kontrolle des Verkehrs mit Futtermitteln, insbesondere:
- eigenständige Planung und Durchführung von Betriebskontrollen einschließlich der Überprüfung und Beurteilung der betriebseigenen Kontrollen
- ganzjährige stichpunktartige Kontrolle der betrieblichen Dokumentation
- Prüfung und Bewertung technologischer Vorgänge
- Kontrollen auf Grundlage von Sonderprogrammen der EU-Kommissionen, Verfolgsuntersuchungen aus aktuellem Anlass (Schnellwarnsystem), Monitoring im Sinne des Gesundheits- und Verbraucherschutzes und Schwerpunktuntersuchungen des Landes
- eigenständige Planung und Durchführung der amtlichen Probenahme
- Auswertung von Probenbefunden
- eigenständige Einleitung von ordnungs-, straf- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bei Verstößen
- elektronische Erfassung und Bearbeitung aller Kontrolldaten mit Veterinärdatenbanken (BALVI iP, HI-Tier)
- Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen des Qualitätsmanagements des Landes
Ihr Profil:
Für die Besetzung der Stelle als Futtermittelkontrolleur/-in gelten folgende Voraussetzungen:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Agrarwirtschaft, Ernährungswissenschaft, Veterinärmedizin oder Lebensmittelchemie oder
- ein Abschluss in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Futtermittelgesetzes verlangt, eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung, insbesondere Meisterprüfung, auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine daran anschließende mindestens 3-jährige leitende Tätigkeit in einem Betrieb der Futtermittelwirtschaft oder
- Abschluss als Techniker oder Absolvent eines gleichwertigen Bildungsgangs der Fachrichtung Agrarwirtschaft mit staatlicher Abschlussprüfung, der seine Qualifikation durch ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrungen, insbesondere durch eine mindestens 3-jährige leitende Tätigkeit bei der Mischfutter-, Vormischungs- oder Zusatzstoffherstellung nachweist und
- erfolgreicher Abschluss eines Lehrganges nach § 3 der Futtermittelkontrolleur-Verordnung
Für die Besetzung im Rahmen der Qualifizierung gelten folgende Voraussetzungen:
Vorausgesetzt werden die vorgenannten fachlichen Qualifikationen; der erfolgreiche Abschluss eines Lehrgangs nach § 3 Futtermittelkontrolleur-Verordnung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Die für die Tätigkeit als Futtermittelkontrolleur/-in erforderliche Sachkunde wird im Rahmen der Qualifizierung vermittelt und durch die Teilnahme am Sachkundelehrgang gemäß § 3 der Futtermittelkontrolleur-Verordnung erworben.
Wünschenswert sind darüber hinaus:
- Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung,
- Persönliches Engagement und Teamfähigkeit,
- eine ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
- sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie.
Der Besitz des Führerscheins der Klasse B sowie die Bereitschaft ein privates Kraftfahrzeug gegen Reisekostenvergütung für Dienstfahrten einzusetzen, werden vorausgesetzt.
Hinweise zur Qualifizierung
Die Qualifizierung erfolgt in Vollzeit und dauert voraussichtlich neun Monate. Sie schließt den Erwerb der Sachkunde gemäß § 3 der Futtermittelkontrolleur-Verordnung ein.
Der theoretische Teil der Qualifizierung findet an der Bundeslehranstalt Burg Warberg e. V. in Warberg statt. Der praktische Teil wird im Amt für Verbraucherschutz des Landkreises Jerichower Land am Dienstort Genthin durchgeführt.
Die Kosten für den Sachkundelehrgang „Amtliche Futtermittelkontrolle“ werden durch den Landkreis Jerichower Land getragen.
Unser Angebot an Sie:
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung in einer modernen Verwaltung nach den Bedingungen des öffentlichen Dienstes.
Bei Vorliegen der erforderlichen Sachkunde erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a TVöD-AT (VKA). Ihre Berufserfahrung kann bei der Bemessung des Eingangsentgelts gegebenenfalls berücksichtigt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen der Qualifizierung eingestellt werden, erfolgt die Vergütung während der Qualifizierungsphase nach Entgeltgruppe 8 TVöD-AT (VKA).
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung der Tätigkeit als Futtermittelkontrolleur/-in mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a TVöD-AT (VKA).
Zusätzlich bieten wir Ihnen:
- gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch ein zeitflexibles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Anforderungen,
- dynamische Gehaltsentwicklungen entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA),
- flexibler Auf- und Abbau von Mehrstunden,
- 30 Tage Urlaub pro Jahr,
- (Jahres-)Sonderzahlung,
- leistungsorientierte Bezahlung,
- betriebliche Altersversorgung für Tarifbeschäftigte,
- Vergünstigungen bei der Nutzung der Burger Schwimmhalle,
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres BGM,
- die Möglichkeit der Nutzung vermögenswirksamer Leistungen,
- breites Angebot an Fortbildungen.
Der Landkreis Jerichower Land fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt.
Sie bringen die Voraussetzungen mit und sind an dieser Tätigkeit interessiert?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 05.08.2026 über das Bewerbungsportal Interamt inklusive Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (vollständiger Lebenslauf, Nachweise der Bildungs- und Berufsabschlüsse sowie Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse). Zusätzlich pflegen Sie in Ihrem Kandidatenprofil bitte vollständig die Felder „Studium“, „Berufsausbildung“ sowie unter „Berufserfahrung“ Ihre letzten drei Arbeitgeber. Sofern Sie einen ausländischen Bildungsabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kulturministerkonferenz bei. Die Stellenausschreibung finden Sie unter der ID: 1469739 .
Unsere Stellenbesetzungsverfahren werden grundsätzlich über dieses Online-Bewerbungsverfahren durchgeführt. Von Bewerbungen per E-Mail und per Post bitten wir abzusehen.
Nicht aussagefähige bzw. nicht vollständige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Döbberthin unter der Telefonnummer: 03921 949-1115 oder per E-Mail an bewerbungen@lkjl.de zur Verfügung.
Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet. Informationen über den Landkreis Jerichower Land und die Kreisverwaltung finden Sie im Internet unter www.lkjl.de.
