Duales Studium Bachelor of Arts (B.A.) - Soziale Arbeit - Studienrichtung: Kinder- und Jugendarbeit (m/w/d)
Der wichtigste Erfolgsfaktor einer funktionierenden Verwaltung des Landkreises sind engagierte und motivierte Mitarbeitende - Trage dazu bei!
Deine Aufgaben:
Mit dem Bachelor-Abschluss im Studiengang „Soziale Arbeit“ in der Studienrichtung: Kinder- und Jugendarbeit finden sich in unserer Kreisverwaltung Einsatzmöglichkeiten im Jugendamt.
Dein Profil:
- allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife mit entspr. Studierfähigkeitsbescheinigung
- gute Allgemeinbildung
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Computerkenntnisse
- Interesse an einer bürgernahen Kommunalverwaltung
- wünschenswert sind praktische Erfahrungen und ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich
Idealerweise bringst Du mit:
- Freude am Umgang mit Menschen
Wir bieten:
- Ausbildungsbeginn: 1. Oktober 2027 Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- 30 Tage Urlaub
- Flexible Arbeitszeit
- vielfältige und attraktive Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
- Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets
In dem dualen Studium wechseln sich die Theorie- und Praxisphasen im dreimonatigen Intervall regelmäßig ab. Die theoretische Ausbildung wird an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Stuttgart absolviert. Die praktische Ausbildung findet im Jugendamt der Kreisverwaltung statt. In einem der beiden letzten Semester ist eine Bachelorarbeit zu erstellen.
Die DHBW bietet umfassende Informationen unter www.dhbw-stuttgart.de
Ihre Kontaktperson im Jugendamt: Herr Würtz (Tel. 07274-53-108)
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann bewirb Dich bis zum 31.12.2026 direkt über unser Bewerbungsportal.
Kontaktperson für Fachliches:
Frau Denise Hartmann-Mohr (Tel. 07274 53-270)
Kontaktperson für Personalrechtliches:
Frau Heike Schäfer (Tel. 07274 53-413)
Die Kreisverwaltung Germersheim fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz an. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Frauen, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt.

