Hauptamtlicher Gerätewart (m/w/d)
Die Schöfferstadt Gernsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des hauptamtlichen Gerätewartteams der Freiwilligen Feuerwehr eine engagierte Persönlichkeit in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung als
hauptamtlicher Gerätewart (m/w/d)
Ihre Aufgaben
- Technische Unterstützung: Pflege, Wartungsarbeiten und Funktionskontrollen an feuerwehrtechnischen Geräten, Beladungskomponenten und dem fahrzeugtechnischen Innenausbau nach Vorgaben; Unterstützung bei der Vorbereitung von Prüfungen und Wartungen
- Atemschutz und Schlauchpflege: Reinigungs-, Desinfektions- und Prüfarbeiten im Team mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen
- Funktions- und Einsatzbereitschaft: Mitwirkung an der Einsatzbereitschaft der feuerwehrtechnischen Ausrüstung; festgestellte Mängel werden dokumentiert und an die zuständigen Gerätewarte beziehungsweise die Teamleitung weitergegeben
- Dokumentation: Erfassung von Prüfergebnissen, Wartungen und Fristen in Florix Hessen und Drägerware Werkstatt
- Material und Fristen: Vorbereitung und Zusammenstellung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial im Rahmen der übertragenen Befugnisse sowie Unterstützung bei der Überwachung und Meldung anstehender Prüf- und Kontrollfristen
- Tagesalarmbereitschaft: Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Gernsheim bei Einsätzen während der Arbeitszeit im Rahmen der persönlichen Qualifikation und Verfügbarkeit
Ihr Profil
- Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, vorzugsweise als Metallbauer/in, Land- und Baumaschinenmechatroniker/in, Industriemechaniker/in oder eine vergleichbare technische Qualifikation
- Mindestens abgeschlossener Lehrgang Truppführer/in nach FwDV 2 sowie Ausbildung zum/zur Atemschutzgeräteträger/in; erforderliche arbeitsmedizinische Eignung nach den jeweils geltenden Vorgaben
- Lehrgang Gerätewart/in an der Hessischen Landesfeuerwehrschule; die Qualifikation Atemschutzgerätewart/in ist wünschenswert oder kann zeitnah erworben werden
- Fahrerlaubnis Klasse B sowie die erforderliche Eignung für das Führen von Flurförderzeugen
- Sicherer Umgang mit Microsoft Office; Kenntnisse in Florix Hessen und Drägerware Werkstatt sind wünschenswert
- Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung. Aktive Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung ist wünschenswert
Wir bieten
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Entgelt und Beschäftigung bis zu EG 8 TVöD
- Sonstige tarifrechtliche Vergünstigungen und Leistungen (z.B. betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung, Leistungsprämie, 30 Tage Urlaub, Fahrradleasing)
- Bonusprogramm „10 gute Gründe“ (beinhaltet z.B. anteilige Übernahme von Schwimmbadeintrittsgeldern, Zuschüsse zu Gesundheitssport & Fitnessstudio, Zuschüsse zu KiTa-Gebühren)
- Entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Ordnungsamtsleitung, Herr Best, unter der 06258 108 1201 oder die Personalamtsleitung, Herr Molitor, unter der 06258 108 1111 gerne zur Verfügung.
Haben Sie Interesse? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 20.09.2026 per E-Mail als PDF an bewerbungen@gernsheim.de oder alternativ per Post an den Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim.
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.gernsheim.de/datenschutz
Die Schöfferstadt Gernsheim berücksichtigt die Bewerbung von Schwerbehinderten und fördert ehrenamtliches Engagement. Bewerbungen von aktiven Feuerwehrkräften, ggf. mit Spezialausbildung, sind daher besonders erwünscht. Außerdem setzen wir uns für die Chancengleichheit ein und sind auch an Bewerbungen von Frauen mit entsprechender Qualifikation interessiert.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur bei Übersendung eines frankierten Rückumschlages erfolgt. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nach 6 Monaten vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. einem möglichen Bewerbungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.

