Vergabe von Stipendien für die Ausbildung von Erzieher*innen (m/w/d)
Vergabe von Stipendien für die Ausbildung zum / zur Erzieher*in (m/w/d) durch den Landkreis Göttingen
Der Landkreis Göttingen vergibt zum 1. August 2026 Stipendien für die Ausbildung zum*zur Erzieher*in (m/w/d).
Der Landkreis Göttingen vergibt für den diesjährig beginnenden Ausbildungsjahrgang für angehende staatlich anerkannte Erzieher*innen ab dem 01. August 2026 im Anschluss an die Sozialassistent*innenausbildung bis zu sechs Stipendien.
Die Höhe der Fördermittel pro Person liegt bei 250,00 Euro im Monat. Die Schüler*innen müssen ab dem 01.08.2026 eine Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in an einer der drei folgenden Schulen absolvieren:
- der Berufsbildenden Schule III am Ritterplan in Göttingen
- der Berufsbildenden Schule II Osterode am Harz
- der Vinzenz von Paul Schule Duderstadt
Das Stipendium wird für die Dauer von höchstens 24 Monaten gewährt und setzt die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung (Schulbesuch und Praktika) voraus. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet ein Bewilligungsausschuss, der sich aus Vertreter*innen der drei oben genannten Berufsschulen und Vertreter*innen des Fachbereiches 51 Jugend der Kreisverwaltung zusammensetzt.
Bitte beachten Sie, dass das Stipendium zusätzlich zum Aufstiegs-BaföG gewährt werden kann.
Über Ihre Bewerbung mit vollständigen Unterlagen freuen wir uns.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte bei uns ein:
- Anschreiben, in dem Folgendes dargelegt wird:
- Motivation für die Ausbildung zum*zur Erzieher*in
- Motivation für die Bewerbung auf das Stipendium
- Lebenslauf
- Bestätigung der jeweiligen berufsbildenden Schule (BBS III Göttingen, BBS II Osterode oder Vinzenz von Paul Schule Duderstadt) über die angenommene Anmeldung zur Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in (falls bereits vorhanden, muss ggf. nachgereicht werden)
- Leistungsbescheinigung der bisherigen Berufsbildenden Schulen für Sozialpädagogik zum Halbjahr der Ausbildung in der 2. Klasse Sozialpädagogische*r Assistent*in (falls bereits vorhanden, muss ggf. nachgereicht werden)
- Leistungsbeurteilungen/Arbeitszeugnisse/Teilnahmebescheinigungen früherer Ausbildungsstellen und Praktikumsstellen
- Abschlusszeugnis der Allgemeinbildenden Schulen
Der Landkreis Göttingen strebt an, dass sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Verwaltung abbildet. Wir erkennen damit Vielfalt als Teil unserer Unternehmenskultur an. Unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung und Identität, Geschlecht oder Behinderung heißen wir alle Bewerber*innen, die uns voranbringen wollen, willkommen. Dafür stehen wir mit unserer Unterschrift unter der Charta der Vielfalt ein.
Die Kreisverwaltung Göttingen arbeitet mit Interamt, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Onlinebewerbungen sind ausdrücklich erwünscht. Von Bewerbungen per Post oder per Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht zurückgeschickt.
Bitte senden Sie ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.04.2026 online über Interamt an den Landkreis Göttingen. Es wird darum gebeten, die o. g. Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und richtig beschriftet bei Interamt hochzuladen.
Inhaltlichen Fragen können Sie an Stipendienvergabe-EA@landkreisgoettingen.de richten.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Schmidt (Tel.: 0551 525-2825, E-Mail: bewerbungen@landkreisgoettingen.de) zur Verfügung.
