Amtsleiter für das Rechtsamt (m/w/d)
- Die Stadt Gotha -
sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Amtsleiter für das Rechtsamt (m/w/d)
in der Stadtverwaltung Gotha.
Zu Ihren Kernaufgaben gehören:
Die Leitung und Führung des Rechtsamtes und die Verantwortung für alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben, insbesondere
- die Ausübung der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über das Personal des Fachbereiches
- juristische Prüfung, Beratung bzw. Begleitung aller städtischen Organisationseinheiten in allen juristischen Fragen, insbesondere bei Vertragsabschlüssen, Satzungen und anderen Rechtsvorschriften
- Bearbeitung grundsätzlicher Rechtsangelegenheiten sowie Vorbereitung und Erstellung von Rechtsgutachten
- Bearbeitung und Begleitung gerichtlicher Verfahren in öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der gesetzlich zulässigen Prozessvertretung sowie die Einleitung und Begleitung von Strafverfahren
- Erarbeitung und Prüfung von Beschlussvorlagen, Satzungen, internen Verwaltungsvorschriften, Benutzungsordnungen, Verträgen usw.
- Verantwortung für die Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten
- Vertretung des Amtes nach Innen und Außen
Unsere Erwartungen:
- einen erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens
- langjährige Berufserfahrung und mehrjährige Leitungserfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung oder dezidierte Kenntnisse im Verwaltungsrechts
- umfangreiche Kenntnisse insbesondere auf dem Gebiet des Zivilrechts, Kommunalrechts und des Versicherungsrechts
- eine entscheidungsstarke Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick, einer hohen Auffassungsgabe und analytische Fähigkeiten
- die Fähigkeit, fachübergreifend zu denken und zu handeln
Arbeitszeit und Vergütung:
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte) bzw. 40 Stunden (Beamte). Im Rahmen der tariflichen Regelungen besteht zudem die Möglichkeit die Arbeitszeit perspektivisch auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
Eine Einstellung als Beschäftigte/r erfolgt grundsätzlich unbefristet. Wir behalten es uns jedoch vor, je nach Vorliegen des Grades der einschlägigen Berufs- und Führungserfahrung, die Stelle zunächst gemäß § 31 Abs. 1 TVöD-VKA (Führung auf Probe) für bis zu zwei Jahre zu befristen. Bei entsprechender Eignung und Bewährung wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgeführt. Darüber hinaus besteht ggf. bei besonderer Bewährung und bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Option einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.
Für das Aufgabengebiet steht, je nach Qualifikation, beruflichem Werdegang und Vorliegen der persönlichen sowie beamtenrechtlichen Voraussetzungen, eine Planstelle bis zur A 15 Thüringer Besoldungsgesetz zur Verfügung. Alternativ bieten wir eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Für bereits verbeamtete Personen steht ein Beförderungsdienstposten zur Verfügung, auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung bis in das Amt eines Stadtdirektors (Besoldungsgruppe A 15 ThürBesG) möglich ist. Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls bewerben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 31. Juli 2026.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail (ausschließlich als zusammenhängendes PDF-Dokument) an bewerbung@gotha.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha.
Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf, die lückenlose Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs, die Abschriften der geforderten Qualifikationen, Abschlüsse und Nachweise (einschließlich Fach- und Notenübersicht) sowie die Abschriften des letzten Dienst- oder Arbeitszeugnisses bzw. der letzten dienstlichen Beurteilungen (soweit vorhanden) bei.
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Was gilt es zu beachten?
Allgemein
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.
Gleichstellung
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik: Stellenausschreibung) hinterlegten Hinweisen zur Datenverarbeitung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unserer Hinweise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt dies zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand per E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
