Sachbearbeiter Verkehrsplanung (m/w/d)
- Die Stadt Gotha -
sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter Verkehrsplanung (m/w/d)
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Gotha.
Zu Ihren Kernaufgaben gehören:
- Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Verkehrsplanung, insbesondere der Verkehrsnetzzielplanung, sowie Beurteilung und Freigabe verkehrsplanerischer Vorgänge und Aufstellung, Prüfung und Fortschreibung von Einzelplanungen
- Entscheidung über Alternativen in der Verkehrsplanung im Einklang mit den städtischen Planungszielen
- Wahrnehmung organisatorischer, koordinierender und kontrollierender Aufgaben, insbesondere Organisation von Bürgerbeteiligungen, Befragung der Träger öffentlicher Belange sowie ämterübergreifende Abstimmungen sowie Überwachung der Umsetzung von Detailplanungen vor Ort
- Abstimmung der Untersuchungsziele von Studien bei Fremdvergabe an Planungsbüros sowie deren fachliche Betreuung einschließlich Aufstellen und Prüfen von Verträgen und deren Leistungsabrechnung
- Planungsrechtliche und verkehrsplanerische Prüfung von Bauanträgen sowie Erarbeitung entsprechender Stellungnahmen
- Federführende Erarbeitung von Beschlussvorlagen zur Genehmigung von verkehrsplanerischen Vorhaben
- Vorbereitung der Beantragung von Fördermitteln
- Mitwirkung bei der Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Interesse der Stadt Gotha, insbesondere Interessenvertretung gegenüber dem Träger des ÖPNV und den Verkehrsbetrieben sowie Mitarbeit in überörtlichen Arbeitsgruppen
- Teilnahme an Sitzungen des Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss zu verkehrsplanerischen Projekten sowie bei Bedarf an weiteren Sitzungen nach Festlegung durch die Amtsleitung
Unsere Erwartungen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Verkehrsplanung, Bauingenieurwesen, Stadt- und Raumplanung oder Geographie mit Vertiefung im Bereich Verkehrsplanung bzw. urbane Mobilität (Verkehrsingenieurwesen) oder ein vergleichbarer fachbezogener Studienabschluss
erwünscht sind zudem:
- mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Verkehrswesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- fundierte Kenntnisse im Verkehrs- und Baurecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Vergaberecht
- gute Kenntnisse der Planungsabläufe in der Verkehrsplanung
- Ganzheitliches Verständnis von Mobilität und Verkehr
- Freundliches und sicheres Auftreten sowie Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Vertragspartnern, Baufirmen und sonstigen Verfahrensbeteiligten
- Hohes Verantwortungs- und Kostenbewusstsein, Verhandlungsgeschick sowie Eigeninitiatvie und selbständige Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) sowie den einschlägigen Fachprogrammen
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke
Ihre Vorzüge:
- Eine tarifgerechte Eingruppierung nach den Bestimmungen des TVöD (VKA)
- Jahressonderzahlung sowie eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
- Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 40,00 € monatlich
- Betriebliche Altersvorsorge über die ZVK Thüringen
- 30 Tage Erholungsurlaubs pro Kalenderjahr
- Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, unter anderem Hansefit und weitere Angebote
- Möglichkeit des Fahrradleasings über JobRad
- Einen sicheren und modernen Arbeitsplatz im Herzen der Residenzstadt Gotha
- Eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung
Eingruppierung:
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 11 TVöD (VKA).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 16. Oktober 2026.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail (ausschließlich als zusammenhängendes PDF-Dokument) an bewerbung@gotha.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha.
Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse sowie die Abschriften Ihrer Schul-, Berufs- oder Studienabschlüsse bei.
Noch mehr attraktive Stellen auf: www.gotha.de/stellen
Was gilt es zu beachten?
Allgemein
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.
Gleichstellung
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik: Stellenausschreibung) hinterlegten Hinweisen zur Datenverarbeitung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unserer Hinweise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt dies zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand per E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. Art. 17 DSGVO ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister

