Reinigungskraft (m/w/d)
Stellenausschreibung
Reinigungskraft (m/w/d) für das Rathaus
Die Samtgemeinde Grasleben sucht zum 01.07.2026 eine
Reinigungskraft (m/w/d)
für die eigenverantwortliche tägliche Reinigung der Außenstelle des Rathauses der Samtgemeinde Grasleben (ebenfalls in der Bahnhofstraße in Grasleben).
Ihre Aufgaben
- Gründliche und fachgerechte Reinigung von Bodenbelägen, Sanitäranlagen und Mobiliar
- Pflege und Sauberhaltung der zugewiesenen Räumlichkeiten
- Sorgsamer Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie den Arbeitsmaterialien
- Meldung von Schäden oder Auffälligkeiten an die zuständige Ansprechperson
- Übernahme von Vertretungen anderer gemeindlicher Liegenschaften
Ihr Profil
- Freundliches und gepflegtes Auftreten sowie Freude an der Arbeit im Team
- Zuverlässige, sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise
- Erste Berufserfahrung im Reinigungsbereich wünschenswert
- Hohes Hygienebewusstsein und verantwortungsvoller Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Was Sie erwartet
- Befristete Stelle bis zum 30.09.2027 - Verlängerung oder Entfristung werden rechtzeitig geprüft
- Faire Bezahlung nach TVöD (EG 2) – inkl. Sonderzahlung & Betriebsrente
- 15 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag)
- Arbeitszeit flexibel in den frühen Morgenstunden oder späten Nachmittag- bzw. Abendstunden
- 30 Urlaubstage im Jahr
- Viele Extras wie Firmenfitness, Massagen und Gesundheitsförderung
Die Stelle ist in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität sowie für Menschen mit Behinderung gleichermaßen geeignet.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Bertram unter der Telefonnummer 05357 / 9600-38 gern zur Verfügung.
Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an grasleben@grasleben.de oder scannen Sie einfachen den QR-Code oder besuchen Sie www.samtgemeinde-grasleben-jobs.de.
Anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
