Auszubildende/n für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
Wir suchen zum 01.08.2027 eine/n
Auszubildende/n für den Beruf
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
Du hast Interesse für den Bereich Kommunalverwaltung und kannst dich für den Umgang mit Recht und Gesetz begeistern? Dann bist du bei uns richtig, denn dafür bieten wir eine spannende dreijährige Ausbildung!
Neben der praktischen Ausbildung in den verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung erfolgt die fachtheoretische Ausbildung an der Beruflichen Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Wirtschaft und Verwaltung sowie am Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.
Der Ausbildungsvergütung und dem Anspruch auf 31 Tage Urlaub im Jahr liegt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG – zu Grunde.
UNSER ANFORDERUNGSPROFIL
Wir wünschen uns Bewerberinnen und Bewerber mit Leistungsbereitschaft, Motivation und Teamfähigkeit, die engagiert und zuverlässig in unserer Verwaltung mitarbeiten möchten und dabei stets das Wohl unserer Einwohnerinnen und Einwohner im Blick haben.
Du bringst mit:
- den Abschluss der mittleren Reife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
- gute Deutschkenntnisse, sowie gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Grundkenntnisse im Umgang mit MS-Office Anwendungen (u.a. Word und Excel)
- gute Allgemeinbildung
- gute Umgangsformen
DEINE BEWERBUNG
Deine Bewerbung mit Lebenslauf, Praktikumsnachweisen und einer Kopie des Abschluss- bzw. letzten Schulzeugnisses richtest Du bitte bis zum 18.09.2026 mit dem Vermerk „Stellenausschreibung Auszubildende VFA" an:
Stadt Grevesmühlen
Haupt- und Ordnungsamt/ Personal
Frau Eggert persönlich
Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen
oder per E-Mail unter personal@grevesmuehlen.de.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können leider nicht erstattet werden.
Stadt Grevesmühlen, den 31.08.2026

