1. Sachbearbeiter Bauamt (m/w/d)
Die Stadt Großschirma sucht aufgrund eines altersbedingten Abganges zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
1. Sachbearbeiter Bauamt (m/w/d)
für das Bauamt.
Es handelt sich um eine unbefristete Beschäftigung.
Die Stelle verbindet die eigenständige Sachbearbeitung insbesondere im Bereich der Straßen- und Gewässerunterhaltung mit koordinierenden Aufgaben innerhalb des Bauamtes. Der 1. Sachbearbeiter übernimmt dabei eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen dem Bürgermeister und den einzelnen Aufgabenbereichen des Bauamtes.
Ihre wesentlichen Aufgaben
Sachbearbeitung Straßen-, Gewässer- und Tiefbau
- Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren für kommunale Bauleistungen
- Erstellung und Zusammenstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie formale Angebotsprüfung und Fristenkontrolle
- Mitwirkung bei der Auftragsvergabe einschließlich Zuarbeit zu Beschlussvorlagen für Stadtrat und Ausschüsse
- Planung, Vorbereitung und Begleitung kommunaler Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich Straßen-, Gewässer- sowie Unterhaltungsmaßnahmen
- Bauüberwachung, Mitwirkung bei Bauabnahmen sowie Prüfung von Aufmaßen, Nachträgen und Abrechnungen
- Sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen sowie Kontierung im Rahmen des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
- Bearbeitung von Fördermittelangelegenheiten, insbesondere Zusammenstellung von Unterlagen, Fristenüberwachung und Mitwirkung bei Verwendungsnachweisen
- Mitwirkung in Vertretung bei Aufgaben der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch, insbesondere Organisation öffentlicher Auslegungen und verfahrensbegleitende Sachbearbeitung
- Bearbeitung straßenrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere Aufgrabungen und Sondernutzungen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen sowie Genehmigungen im Zusammenhang mit Grundstückszufahrten und Straßenentwässerungsanlagen
- Mitwirkung bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Straßen, Gewässern und sonstigen kommunalen Bauwerken
- Zuarbeit zur Haushaltsplanung, Budgetüberwachung und Berichterstattung im Aufgabenbereich
- Vorbereitung und Begleitung von Sitzungen kommunaler Gremien
- Zusammenarbeit mit Planungsbüros, Fachbehörden, Versorgungsträgern und anderen beteiligten Stellen
Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben als 1. Sachbearbeiter Bauamt
- zentrale fachliche Schnittstelle zwischen dem Bürgermeister und den Aufgabenbereichen des Bauamtes,
- Koordinierung, Bündelung und Terminüberwachung fachbereichsübergreifender Bauamtsvorgänge,
- Führung und Fortschreibung einer zentralen Übersicht zu laufenden Bau-, Unterhaltungs-, Förder- und Gremienvorhaben einschließlich Bearbeitungsständen, Zuständigkeiten, Fristen und Entscheidungsbedarfen,
- regelmäßige Aufbereitung entscheidungsrelevanter Sachverhalte, Handlungsoptionen sowie Risiken für den Bürgermeister,
- Vorbereitung, Organisation und Nachverfolgung regelmäßiger Abstimmungen zu laufenden und anstehenden Vorhaben im Bauamt,
- Koordinierung der Maßnahmen-, Investitions- und Unterhaltungsplanung des Bauamtes in Abstimmung mit dem Bürgermeister, den zuständigen Sachbearbeitern und – soweit betroffen – dem Bauhof,
- Koordinierung und Zusammenführung von Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und sonstigen Zuarbeiten des Bauamtes für Stadtrat und Ausschüsse,
- Sicherstellung eines verlässlichen Informationsflusses innerhalb des Bauamtes sowie gegenüber dem Bürgermeister,
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit Planungsbüros, Fachbehörden, Versorgungsträgern und weiteren Beteiligten bei fachbereichsübergreifenden Vorhaben,
- Vertretung des Bauamtes in fachbereichsübergreifenden Abstimmungen nach Beauftragung durch den Bürgermeister,
- Mitwirkung an der Weiterentwicklung zweckmäßiger Arbeitsabläufe, Standards der Vorgangsbearbeitung sowie Vertretungsregelungen im Bauamt.
Fachliches/persönliches Anforderungsprofil
- erfolgreich abgeschlossene verwaltungsfachliche Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation; alternativ eine geeignete technische oder bauverwaltungsbezogene Ausbildung mit Verwaltungsbezug, alternativ Meister, Bauingenieur im einschlägigen Bereich
- möglichst Berufserfahrung im Bereich Bauverwaltung, kommunales Bauwesen oder öffentliche Verwaltung oder im Tiefbau als Polier oder Bauleiter
- Kenntnisse im Baugesetzbuch, in der Sächsischen Bauordnung, im Vergaberecht sowie im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen
- wünschenswert sind Kenntnisse im Zuwendungs- und Fördermittelrecht sowie im Straßen- und Wasserrecht
- selbstständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Fähigkeit, fachbereichsübergreifende Vorgänge zu strukturieren, zu koordinieren und entscheidungsreif aufzubereiten
- Organisationsgeschick, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und sicheres Auftreten
- sicherer Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen; Erfahrungen mit Fachsoftware sind von Vorteil
- Führerschein Klasse B
- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen in den Abendstunden
Wir bieten
- eine unbefristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit im öffentlichen Dienst
- ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit eigenständiger Sachbearbeitung und einer besonderen Koordinierungsfunktion innerhalb des Bauamtes
- kurze Entscheidungswege und eine unmittelbare Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister
- Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften des TVöD-VKA entsprechend den übertragenen Tätigkeiten sowie den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
- bei erfolgreicher Einarbeitung und Übertragung der erweiterten Koordinierungsaufgaben eine Entwicklungsperspektive bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
- tarifliche Sonderzahlungen und betrieblicher Altersvorsorge (ZVK)
- ab 2027: 31 Tage Erholungsurlaub (bei einer 5-Tage Woche)
- flexible Gleitzeitregelung
- Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 27.09.2026 an:
Stadt Großschirma
Bürgermeister
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
oder per E-Mail (als zusammengefügte PDF) an:
bewerbung@grossschirma.de
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Steier, Sachbearbeiterin Personalwesen, unter Telefon
037328 / 899 26 zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung beizufügen.
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernommen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Bewerbung gleichzeitig mit dem Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung persönlicher Daten gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbunden ist.

