berufsbegleitende Teilzeitausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
Die Stadt Grünberg bietet zum Ausbildungsjahr 2027/2028 die
berufsbegleitende Teilzeitausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
in den städtischen Kindertagesstätten an.
Ausbildungsbeginn ist der 01.08.2027.
Persönliche Voraussetzungen:
Mittlerer Bildungsabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und ein erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder der Abschluss einer einschlägigen, anerkannten Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Dauer oder der Nachweis alternativer beruflicher Erfahrungen
Neben dem theoretischen Unterricht in der Schule für Sozialpädagogik muss eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden während der Ausbildung ausgeübt werden.
Interessiert?
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail (Bewerbung@gruenberg.de) als eine zusammengefasste PDF-Datei oder postalisch an den Magistrat der Stadt Grünberg, Fachdienst Personalmanagement, Rabegasse 1, 35305 Grünberg.
Hinweise
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, geben Sie dies bitte in den Bewerbungsunterlagen an. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Wir wertschätzen und fördern die Vielfalt der Kompetenzen unserer Mitarbeitenden und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung sowie sexueller Orientierung und Identität.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des § 165 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

