Beigeordneter (m/w/d), Leitung des Dezernates III
Beigeordneter (m/w/d), Leitung des Dezernates III
Der Landkreis Rostock zählt zu den wirtschaftlich und landschaftlich vielfältigsten Regionen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit rund 220.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verbindet er in besonderer Weise ländliche Strukturen mit urban geprägten Räumen und profitiert zugleich von seiner Lage zwischen der Hansestadt Rostock und der Ostseeküste. Kreisstadt ist die Barlachstadt Güstrow. Die Außenstelle der Kreisverwaltung befindet sich in Bad Doberan. Die Region zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität, eine reizvolle Natur sowie ein wachsendes wirtschaftliches Umfeld aus. Die Infrastruktur des Landkreises Rostock ist gut ausgebaut und bietet eine leistungsfähige Anbindung an überregionale Verkehrsnetze. Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnverbindungen und der Seehafen Rostock gewährleisten eine gute Erreichbarkeit. Die städtischen Zentren im Landkreis, wie Güstrow, Teterow, Bad Doberan, Bützow, sowie eine Vielzahl kleinerer Gemeinden, bieten ein solide Daseinsvorsorge, vielfältige Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie attraktive Wohn- und Arbeitsbedingungen.
Vor diesem Hintergrund sucht der Landkreis Rostock eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit für die Position des Beigeordneten (m/w/d) sowie Leitung des Dezernates III.
Der vakanten Stelle ist verwaltungsorganisatorisch bisher das Dezernat III mit den Bereichen Amt für Kreisentwicklung, Kataster- und Vermessungsamt, Bauamt, Amt für Straßenbau und Verkehr, Umweltamt sowie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zugeordnet.
Für dieses Dezernat hat sie/er die dienstliche und fachliche Weisungs- sowie Aufsichtsbefugnis. Sie/Er untersteht dabei den fachlichen Weisungen des Landrats. Die Aufgabenübertragung als solche erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich und kann nachträglich durch Entscheidung des Landrats mit der Zustimmung des Kreistages geändert werden, § 117 Abs. 2 S. 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Die Wahlzeit beträgt gemäß § 13 Absatz 1 der derzeit gültigen Hauptsatzung des Landkreises Rostock sieben Jahre. Für die Dauer der Wahlzeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin/ zum Beamten auf Zeit. Die Besoldung erfolgt auf der Grundlage der Kommunalbesoldungsverordnung M-V (KomBesLVO M-V) in der Besoldungsgruppe B 3.
Die/Der Beigeordnete wird vom Kreistag gemäß § 117 Absatz 3 Satz 1 KV MV gewählt. Dem Kreistag gehören 69 Mitglieder an.
Wählbar ist, wer die Voraussetzungen für die Ernennung einer Beamtin/eines Beamten auf Zeit nach dem Beamtenstatusgesetz und nach dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sowie die für das ausgeschriebene Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde nach § 117 Absatz 3 Satz 3 KV M-V besitzt.
Die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde ergibt sich daraus, dass der Bewerber in der Lage ist, den zugewiesenen Aufgabenbereich gem. § 117 Abs. 2 Satz 4 KV M-V auszufüllen. Insofern erfordern die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle ein breites Querschnittswissen über die öffentliche Verwaltung und umfangreiche und einsatzbereite Fach- und Rechtskenntnisse auf den Gebieten des Kommunalrechtes und des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechtes.
Zusätzlich werden grundsätzliche Fach- und Rechtskenntnisse über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der zu leitenden Bereiche auf den Gebieten des Fördermittelrechts, des öffentlichen Tourismusrechts, des Kataster- und Vermessungsrechts, des Bau- sowie Umweltrechts und/oder Straßenverkehrsrechts vorausgesetzt.
Weitere Voraussetzungen finden sich in § 7 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 BeamtStG. Der Bewerber muss demnach zumindest Deutscher bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Bewerbungen unter Beifügung von Lebenslauf, Zeugniskopien, Führungszeugnis, sonstigen Qualifikationsnachweisen/ Beurteilungen und Gesundheitszeugnis sind bis zum 05.07.2026 über das Online-Portal einzureichen.
