Duales Studium: Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) (w/m/d) im Justizvollzug
Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Dieses Ziel kann nur durch das Zusammenwirken aller im Vollzug tätigen Berufsgruppen erreicht werden.
Neben umfassenden Fachkenntnissen, physischer und psychischer Belastbarkeit werden von Bediensteten im Justizvollzug deshalb insbesondere Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität undhohe kommunikative Kompetenz erwartet.
Inhalte und Ablauf des Studiums:
Während des Studiums wird insbesondere theoretisches und praktisches Wissen in den Bereichen
- Vollzugsrecht (Strafvollzug, Vollzug der Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug)
- Vollzugsverwaltung (z. B. Strafvollstreckungsrecht, Arbeit und berufliche Bildung der Gefangenen, wirtschaftliche Versorgung)
- Kriminologie
- Haushaltsrecht
- Beamten- und Tarifrecht,
- Betriebswirtschaftslehre
- Psychologie
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Gerichtsverfassungsrecht sowie
- Sozialrecht vermittelt.
Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht insgesamt aus einem Studium von 18 Monaten an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Strafvollzug - in Bad Münstereifel und fachpraktischen Studienzeit (ebenfalls 18 Monate) in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Mit bestandener Laufbahnprüfung zum Diplom-Verwaltungswirt/-in (w/m/d) wird die Laufbahnbefähigung für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (gehobener Dienst) erworben.
Voraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil) oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- zum Zeitpunkt des Beginns des Studiums noch keine 35 Jahre alt, Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen noch keine 38 Jahre alt
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. Deutsche bzw. Deutscher im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, charakterliche, geistige und körperliche Eignung)
- Erfahrungen im Justizvollzug sind wünschenswert
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter:
https://karriere-in-mv.de/studienplatz/139-diplom-verwaltungswirt-in-fh-w-m-d-im-justizvollzug
